Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses
für den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet Windstall II mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“;
hier: frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet Windstall II mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ vom 20.09.2023 mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen gebilligt und die Verwaltung zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte beauftragt.
Zur Erweiterung der Gewerbeflächen ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets (GE) i. S. d. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Fortführung des bisherigen Gewerbegebiets (Industriestraße) beabsichtigt. Das geplante Baugebiet dient der Versorgung der Gemeinde mit Gewerbeflächen und damit der Versorgung und Sicherung von Arbeitsplätzen im Gemeindegebiet. Im derzeit in der Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits als Gewerbegebiet vorgesehen.
Abb.: räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Windstall II mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ und die Begründung einschließlich des Umweltberichts liegen daher – jeweils in ihrer Fassung vom 28.09.2023 – im Nebengebäude Rathaus Zimmer 105, Marktstr. 31, 93176 Beratzhausen
vom 03.11.2023 bis einschließlich 05.12.2023
während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr, mittwochs ganztägig geschlossen, Do.13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) und bei Vorliegen eines triftigen Grundes in Ausnahmefällen auch nach Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen sind zudem unter https://beratzhausen.com/aktuelles/amtstafel/ einsehbar.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Mit der angekündigten Möglichkeit zur Stellungnahme erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Gleichzeitig hierzu erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://beratzhausen.com/aktuelles/amtstafel/ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Beratzhausen, 26.10.2023
Beer
1. Bürgermeister
angehängt: 26.10.2023
abgenommen: 06.12.2023