Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses

für den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet

„Windstall II“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“

mit Ankündigung der Veröffentlichung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Billigung der Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 18.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Windstall II“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ in der Fassung vom 18.12.2025 mit den in der Marktgemeinderatssitzung sowie in der Sitzung vom 03.04.2025 beschlossenen Änderungen gebilligt

Das zu überplanende Gebiet liegt am Ortsausgang von Beratzhausen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Beratzhausen im Bereich der Pfraundorfer Straße.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Windstall II“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ und die Begründung einschließlich des Umweltberichts und der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet unter www.beratzhausen.com unter Aktuelles -> Amtstafel/Fundbüro sowie unter dem „Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ unter www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungspotal vom 09.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026 veröffentlicht.

 

Andere, leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit: Öffentliche Auslegung

Zusätzlich werden in der Zeit vom 09.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026 der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Gründordnungsplan und die Begründung mit Umweltbericht sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rathaus Beratzhausen, Nebengebäude, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, Zimmer 105 ausgelegt.

Die Einsicht in die Unterlagen ist während des o. g. Zeitraums zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses möglich:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:                     07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Donnerstag:                                                                       13.00 Uhr – 18.00 Uhr

(mittwochs geschlossen)

 

Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann in Ausnahmefällen auch außerhalb der genannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (09493/9400-30) eine Einsichtnahme ermöglicht werden.

Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können aber auch auf anderem Weg (z. B. in Textform per Brief oder zur Niederschrift während der Dienststunden) abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Beratzhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Für das o.g. Bauleitplanverfahren sind derzeit folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar:

 

  • Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Klima und Luft, Boden und Fläche, Wasser, Tiere und Pflanzen (Biologische Vielfalt), Mensch und Bevölkerung, Landschaft, Kultur- und Sachgüter
  • Eingriffsregelung zur Ermittlung des benötigten naturschutzrechtlichen Ausgleichs
  • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
  • Geotechnischer Bericht der IMH Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik mbH vom 31.05.2023
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 27.11.2023
  • Bund Naturschutz OG Beratzhausen, Stellungnahme vom 22.11.2023
  • Landesfischereiverband Bayern, Stellungnahme vom 04.12.2023
  • Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Stellungnahme vom 04.12.2023
  • Landratsamt Regensburg, wasserrechtliche Stellungnahme vom 05.12.2023
  • Landratsamt Regensburg, naturschutzrechtliche Stellungnahme vom 07.11.2023

 

Schutzgüter und untergeordnete Themenblöcke Art der umweltrelevanten Informationen
Klima und Luft Stellungnahmen, Umweltbericht

 

 

Boden und Fläche

 

Stellungnahmen, Umweltbericht

 

Wasser

 

 

Umweltbericht, Stellungnahmen
Tiere und Pflanzen

 

Umweltbericht, Stellungnahmen, Begründung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Mensch und Bevölkerung

 

Umweltbericht, Begründung
Landschaft

 

Umweltbericht, Begründung
Kultur- und Sachgüter Umweltbericht, Begründung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Beratzhausen, 08.01.2026

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister

 

Anlagen

Datenschutzrechtliche Informationen im Bauleitplanverfahren

Bebauungsplan Unterlagen Sammeldokument

Stellungnahme AELF 27.11.2023

Stellungnahme Bund Naturschutz

Stellungnahme Landesfischereiverband Bayern 04.12.2023

Stellungnahme LRA Regensburg Natur- und Umweltschutz 05.12.2023

Stellungnahme LRA Regensburg S33-2 07.11.2023

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Regensburg 04.12.2023