Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses

für den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan
„Oberndorf Südost III“

mit Ankündigung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie der Billigung der Unterrichtung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB

 

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 23.04.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Oberndorf Südost III“ in der Fassung vom 23.04.2026 gebilligt.

 

Quelle: GIS Markt Beratzhausen

 

Das zu überplanende Gebiet liegt in Beratzhausen/Oberndorf angrenzend zur Föhrenstraße, Buchenstraße und Kastanienweg. Beabsichtigt ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i. S. d. § 4 BauNVO.

 

Der Geltungsbereich (Fläche ca. 5,08 ha) beinhaltet die Fl.Nrn. 1318, 1318/14, 1323, 1322/9, 1321/1, 1322, 1321, 1323/1, 1322/2 (Teilbereich), 1319 (Teilbereich), 1319/1 sowie 1320 (Teilbereich) der Gemarkung Mausheim.

 

Das Gebiet wird durch folgende Fl.Nrn. der Gemarkung Mausheim umgrenzt:

 

im Norden:         1318/11, 1318/8, 1318/12, 1318/9, 1318/13, 1318/10 (jeweils Wohnnutzung), 1318/5 (Verkehrsfläche), 1322/6, 1318/2, 1322/5, 1322/7, 1322/8 (jeweils Wohnnutzung), 1323/1 (Verkehrsfläche), 1322/4, 1322/3 (Wohnnutzung),

 

im Osten:            1322/2 (Land- und Forstwirtschaft), 1320 (Teilbereich, Land- und Forstwirtschaft)

 

im Süden:            1302, 1319 (Teilbereich) (jeweils Land- und Forstwirtschaft)

 

im Westen:           1305 (Land- und Forstwirtschaft), 1313/23, 1313/33, 1313/24, 1313/25, 1313/27, 1313/28 (jeweils Wohnnutzung), 1315/2 (Verkehrsfläche), 1318/3, 1318/4 (jeweils Wohnnutzung)

 

Zu den Vorentwürfen wird nun die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB) sowie der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Oberndorf Südost III“ und die Begründung einschließlich des Umweltberichts i. S. d. § 2 Abs. 4 BauGB sind im Internet unter www.beratzhausen.com unter Aktuelles -> Amtstafel/Fundbüro sowie unter dem „Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ unter www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal vom 08.05.2026 bis einschließlich 11.06.2026 veröffentlicht.

 

Folgende Unterlagen sind zusätzlich einsehbar:

 

  • Baugrundgutachten der Tauw GmbH vom 11.11.2024
  • Stellungnahme des Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum vom 16.12.2025
  • Entwässerungskonzept (Vorabzug) der Kehrer Planung GmbH vom 14.12.2023

 

Andere, leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit: Öffentliche Auslegung

Zusätzlich werden in der Zeit vom 08.05.2026 bis einschließlich 11.06.2026 der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie die oben genannten Unterlagen im Rathaus Beratzhausen, Nebengebäude, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, Zimmer 105 ausgelegt.

 

Die Einsicht in die Unterlagen ist während des o. g. Zeitraums zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses möglich:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:     07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Donnerstag:                                                          13.00 Uhr – 18.00 Uhr

(mittwochs geschlossen)

 

Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann in Ausnahmefällen auch außerhalb der genannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (09493/9400-30) eine Einsichtnahme ermöglicht werden.

Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können aber auch auf anderem Weg (z. B. in Textform per Brief, per Anruf oder zur Niederschrift während der Dienststunden) abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Beratzhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Weiteres Verfahren

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fließen in die weitere Bearbeitung der Entwürfe des Bebauungsplans ein. Diese Entwürfe werden dem Marktgemeinderat zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss – einschließlich der ggf. vorgenommenen Plananpassungen – nach § 3 Abs. 2 BauGB  nochmals veröffentlich und öffentlich ausgelegt. Hierbei besteht erneut die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Der entsprechende Zeitraum wird rechtzeitig vorher auf der Homepage und im Mitteilungsblatt des Marktes Beratzhausen bekanntgegeben.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden ebenso gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Homepage veröffentlicht ist.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Beratzhausen, 07.05.2026

 

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister


Anlagen

>>Datenschutzrechtliche_Informationen_im_Bauleitplanverfahren

>>BBP_Oberndorf_Südost_Vorentwurf

>>Begründung_BBP_Oberndorf_Südost_III_Vorentwurf

>>Baugrundgutachten_mit_Anlage_1-4

>>Entwässerungskonzept_BG_Oberndorf_Südwest

>>Stellungnahme_Doline_im_Baugebiet_Oberndorf_Südost