Hinweis der Gemeindekasse
Die dritte Rate 2025 der Grundsteuer, die dritte Rate 2025 Gewerbesteuervorauszahlung und die zweite Rate 2025 Kanalgebühren ist am 15.08.2025 zur Zahlung fällig. Die Abbuchung erfolgt am darauffolgenden Werktag. Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung /








