Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2023
Das Finanzamt Regensburg weist darauf hin, dass die Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2023 bis zum 31. August 2024 abzugeben sind. Dieser Termin gilt insbesondere für die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Bei nichtgeschäftsfähigen natürlichen Personen sowie bei juristischen Personen ist der gesetzliche Vertreter, bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen der Geschäftsführer, zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet.








