Hinweis der Gemeindekasse
Die dritte Rate 2024 der Grundsteuer, die dritte Rate 2024 Kanalgebühren und die dritte Rate 2024 Gewerbesteuervorauszahlung ist am 15.08.2024 zur Zahlung fällig. Die Abbuchung erfolgt am darauffolgenden Werktag. Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die jeweiligen








