Hinweis der Gemeindekasse
Die dritte Rate 2023 der Grundsteuer, die dritte Rate 2023 Kanalgebühren und die dritte Rate 2023 Gewerbesteuervorauszahlung ist am 15.08.2023 zur Zahlung fällig. Die Abbuchung erfolgt am darauffolgenden Werktag. Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung /









