Kuratorium Deutsch-Französische Partnerschaft Ceyrat-Beratzhausen
Das Kuratorium Deutsch-französische Partnerschaft hatte die beiden letzten Samstage, 31.01.2026 und 07.02.2026, wieder mal zum Kochkurs eingeladen. Unter der Regie von Dr. Markus Kunz, Nicola Lehner -Kunz, Patrizia Thaler, Manuela Bernowski und Anneliese Peter wurden wieder tolle Gerichte gezaubert. Dieses Jahr lautete das Thema bayerische-französische Fusions-Küche. An zwei ausverkauften Abenden kochten wir in ausgelosten Gruppen sechs Gerichte. Datteln im Speck, Griebenschmalz Kartoffelsuppe mit Garnelen bildeten dabei die bayerische Variante zur Vorspeise und Flammkuchen mit Salat, gefüllte Roulade von der Pute, Couscous, Rote Beete Garpacho, Rotweinbirne und Mousse au Chocolat waren die französischen Komponenten zum Hauptgang und Dessert. Abgerundet wurde das Menü mit Bier und französischen Weinen und Käse aus der Auvergne. Alle Teilnehmer hatten wieder viel Spaß und es wurden zwei lange schöne Abende. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Bürgermeister Matthias Beer, der selbst beim Kochen mit Hand anlegte, für das zur Verfügung stellen der Schulküche und Danke Bernd Iberl, Hausmeister der Schule. Danke an Markus für das fantastische, selbstgebackene Brot. Danke an unsere Sommeliers, die uns an beiden Abenden mit Wein und anderen Getränken gut versorgt haben. Danke allen Teilnehmern der Kochabende, ihr wart wieder super und es hat sehr gut geschmeckt und wir können zurecht behaupten, die beiden Abende waren nicht nur gemeinsames Kochen sondern "Kochen mit Freunden." Danke allen Helfern beim vorbereiten, einkaufen, organisieren und aufräumen. Kuratorium Deutsch-französische Partnerschaft Ceyrat-Beratzhausen Vorsitzende Anneliese Peter und Dr. Markus Kunz
Faschingszug und BERATZSAUSE 2026
Organisatorische Hinweise zum Ablauf Festival 14.02.: Ab 12.30 Uhr Eintreffen und Aufstellung der Teilnehmer in der Staufferstraße (ehemaliger Edeka) Ab 13.00 Uhr Für Essen und Getränke ist an fünf Verkaufsstellen entlang der Zugstrecke gesorgt. 14.00 Uhr Abmarsch in der Staufferstraße; Wegstrecke über die Marktstraße, vorbei an einer Moderationsbühne, Pfraundorfer Straße, Laaberer Straße zum Volksfestplatz Ab 15.00 Uhr Livemusik mit der Band „Aufzundn“ auf der Bühne am Johann-Ehrl-Platz Ca. 15.30 Uhr BERATZSAUSE - Open-Air Faschingsfestival am Volksfestplatz Allgemeine Hinweise: Aufgrund der Bahnsanierung wird es heuer kein Zelt geben. Wir feiern trotzdem eine After-Show-Party am Volksfestplatz. Mit DJ Musik und einem „Budendorf“ mit Würstl, Schnitzel, Bier, Getränke, Schnapserl. Der Zugang auf den Volksfestplatz mit den Essens- und Getränkeständen ist immer offen. Es herrscht auf dem kompletten Festivalgelände und zum Zug ein Glasflaschen-, Cannabis- und Messerverbot. Der Bereich zwischen Gasthaus Hummel und Kreisverkehr ist bis Mitternacht gesperrt. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen schon heute viel Spaß auf der Party! >>Aufstellung Faschingszug 14.02.2026 >>Allgemeine Anordnungen zum Faschingszug Rosenmontag 16.02.: Großer Kehraus in der Mehrzweckhalle Ab 18.00 Uhr Rosenmontagsparty mit dem kompletten Programm der Prinzen- und Kindergarden. Veranstalter: Prinzengarde Beratzhausen e. V.. Der Eintritt ist hier frei. (Bitte Personalausweis mitnehmen) Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zum Faschingszug und zur BERATZSAUSE am Faschingssamstag und zur Hallenparty am Rosenmontag eingeladen! Berri Berri! Markt Beratzhausen
Straßensperrung bzw. Einschränkung wegen des Faschingsumzuges am Samstag, 14.02.2026
Zur Sicherheit der Veranstaltung und Besucherinnen und Besucher wurde in Abstimmung mit der Polizei ein umfangreiches Sicherheitskonzept erstellt. Wegstrecke Sperre zur Aufstellung des Zuges ist ab 12.00 Uhr in der Staufferstraße Höhe Opel Ferstl und Bahnhofstraße Höhe Gerhardinger Kinderhaus inkl. Parkplatz Dr. Bloss. Abmarsch ist um 14.00 Uhr. Der Zug verläuft über die Staufferstraße, Marktstraße, Pfraundorfer Straße, Laaberer Straße zum Volksfestplatz, mit anschließender Faschingsparty. Am Johann-Ehrl-Platz werden die vorbeiziehenden Wägen und Fußgruppen von Moderatoren begrüßt. Sperren: Während der Zeit des Faschingszuges (12.00 Uhr bis gegen 20.00 Uhr) sind die genannten Straßen für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Der Bereich Gasthaus Hummel bis zum Kreisverkehr ist bis 24.00 Uhr gesperrt. Eine Regelung erfolgt durch die örtliche Feuerwehr sowie die Polizei Nittendorf. „Abholtaxi-Treffpunkte“ müssen den Essenbügl oder die Parkplätze der Supermärkte ansteuern. Durch die örtlichen Feuerwehren werden wieder zusätzliche Schnelleinsatzteams für Einsätze außerhalb des Faschingstreibens eingerichtet. Halteverbote: Bitte beachten: Für die Marktstraße gilt ab dem Anwesen Marktstr. 4 (Elektro Mehringer) bis Marktstr. 35 (Gasthaus Paulus) ein absolutes Halteverbot in der Zeit von 12.00 Uhr bis etwa 18.00 Uhr. Die Anwohner der Paracelsusstraße und des Schlosshofes werden wegen der Beeinträchtigung um Verständnis gebeten, da keine Anfahrt zwischen 13.00 und 18.00 Uhr möglich ist. Bitte parken Sie daher vorab an anderer Stelle, wenn Sie im genannten Zeitraum Ihr Fahrzeug benötigen. Wegen der Verkehrsumleitung darf im Schlosserweg und in der Falkenstraße bis einschließlich Feuerwehrgerätehaus nicht geparkt werden. Für die komplette Staufferstraße gilt ebenfalls Parkverbot. Am Gottfried-Kölwel-Platz und in der Bischof-Weig-Straße darf nur in den markierten Bereichen geparkt werden. In der Mühlenstraße wird zudem ein halbseitiges Halteverbot eingerichtet. Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Parkplätze: Bitte kommen Sie wenn möglich zu Fuß. Als Parkplätze stehen zur Verfügung: Parkplatz an der Mühlenstraße, ehem. Nettoparkplatz, Parkplatz Essenbügl, Friedhof, Maria-Hilf-Kirche/Sportplatz, Industriegebiet, Skilift sowie Freibad. Die Parkplätze am Bahnhof sind in diesem Jahr auf Grund der Bahnbaustelle gesperrt. Bitte nutzen Sie auch die Siedlungsstraßen (insbesondere am Zehentberg) zum Parken. Hierbei ist auf eine ausreichende Durchfahrtsbreite – insbesondere für Einsatzfahrzeuge – stets zu achten. Der Parkplatz am Volksfestplatz ist bis ca. 14.00 Uhr anfahrbar. Danach sind hier nur noch Ausfahrten möglich. Schienenersatzverkehr Die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs in der Marktstraße und am Volksfestplatz können am Samstag, 14.02.2026 bis einschließlich Sonntag, 15.02.2026, 5.00 Uhr nicht angefahren werden. Die Ersatzhaltestelle ist am Schulbusparkplatz. Siehe hierzu auch den gesonderten Beitrag im Mitteilungsblatt oder auf der Homepage.
Dienstbetrieb am Faschingsdienstag
Am Faschingsdienstag, den 17.02.2026 bleiben die Einrichtungen des Marktes Beratzhausen (Rathaus, Finanzverwaltung, Bauabteilung und Bauhof) ganztägig geschlossen.
Kurz notiert – Bestandssicherung Rathaus
Projekt abgeschlossen: Dritter Abschnitt der Bestandssicherung im Rathaus erfolgreich umgesetzt Ein weiterer Baustein in der schrittweisen Bestandssicherung unseres Rathauses ist erreicht: Die beiden neuen Technikräume konnten inzwischen brandschutz- und datenschutzkonform in Betrieb genommen werden. Parallel dazu ist Frau Els vom Erdgeschoss ins Vorzimmer umgezogen und komplettiert damit das Team. Mit diesen Maßnahmen ist der dritte Abschnitt der Bestandssicherung abgeschlossen. Der Markt verfolgt dabei bewusst ein Etappenkonzept: Jedes Jahr wird ein klar definierter Bereich angegangen, um die Maßnahmen finanziell planbar zu halten und eine teuere Generalsanierung zu umgehen. Die nächsten Schritte stehen an: Vierter Abschnitt: Umgestaltung bzw. funktionale Gestaltung des Foyers Fünfter Abschnitt: Stilllegung und Umbau des Heizraums – vorgesehen im Zuge des Anschlusses an das Nahwärmenetz So wird das Rathaus Schritt für Schritt im Bestand gesichert, ohne finanziellen Kraftakt und die Einschränkungen für Besucher bleiben minimal. Matthias Beer 1. Bürgermeister
Kurz notiert – Was entsteht aktuell neben dem Bahnhof?
Drosselbauwerk entlastet Kanalisation bei Starkregen Konkret entsteht dort ein sogenanntes Drosselbauwerk – eine wichtige technische Einrichtung für den Umgang mit Regenwasser. Bisher war es so, dass das Niederschlagswasser von den Bahnsteigen bei Regen praktisch 1:1 in unsere örtliche Kanalisation eingeleitet wurde. Gerade bei Starkregenereignissen führt das zu Belastungen für das Abwassersystem. Genau hier setzt das neue Drosselbauwerk an. Künftig wird das Regenwasser zunächst zwischengespeichert („gepuffert“) und anschließend nur noch gedrosselt, also zeitlich verzögert, in die Kanalisation abgegeben. Das bedeutet: Statt großer Wassermengen in kurzer Zeit fließt das Wasser nun kontrolliert und langsam ab. Für unsere Abwasserinfrastruktur ist das ein enormer Vorteil – insbesondere mit Blick auf die zunehmenden Starkregenereignisse infolge des Klimawandels. Als Markt Beratzhausen haben wir diese Maßnahme gegenüber der Deutschen Bahn eingefordert – und freuen uns, dass sie nun umgesetzt wird. Besonders wichtig: Die Kosten für das Drosselbauwerk trägt vollständig die Deutsche Bahn. Matthias Beer 1. Bürgermeister
Generalsanierung Bahnstrecke
Die Generalsanierung der Bahnstrecke beginnt… Ab Freitag, den 06.02.2026 beginnt die Generalsanierung der Bahnstrecke Nürnberg-Regensburg der DB InfraGO. Die DB erneuert dabei bis Freitag, 10. Juli 2026, in großem Umfang unter anderem Gleise, Weichen, Oberleitungen und Bahnhöfe. Für mehr Flexibilität bei Störungen oder Baustellen auf der Strecke entstehen zudem zusätzliche Weichenverbindungen entlang der Strecke. Im Gemeindegebiet werden neben den Gleis- und Felssicherungsarbeiten v. a. große Baumaßnahmen am Bahnhof Beratzhausen sowie kleinere Anpassungen am Haltepunkt Mausheim durchgeführt. Der Bahnhof Beratzhausen wird hierbei komplett zu einem barrierefreien Haltepunkt inkl. Aufzugsanlagen zu den Bahnsteigen umgebaut. Zudem wird das bisherige Bahnhofsgebäude abgebrochen, dafür jedoch der Anbau als Wartegebäude inkl. Fahrradabstellanlage und WC umgebaut. Es findet im Zeitraum der Generalsanierung kein Personenverkehr auf der Bahnstrecke statt. Vom Schienenersatzverkehr werden der Volksfestplatz, die Bushaltestelle Marktstraße sowie die Bushaltestelle Mausheim an der Kreisstraße R 29 angefahren. Die Haltestelle am Volksfestplatz dient auf Grund des großflächigen Parkplatzangebots hierbei als Mobilitätsscheibe für Reisende, die vom privaten PKW auf den Bus umsteigen möchten. Die RVV-Linie 66 wird zudem ab 06.02.2026 die Ersatzhaltestelle an der Haltestelle der Schule Beratzhausen nicht mehr anfahren, sondern nur noch die Haltestelle in der Marktstraße. Die Haltestelle am Bahnhof bleibt bis Ende der Generalsanierung komplett gesperrt. Da teilweise noch kurzfristige Änderungen am Fahrplan des Schienenersatzverkehrs erfolgen, informieren Sie sich bitte kurzfristig vor Fahrtantritt auf der Homepage des RVV (www.rvv.de) bzw. der Deutsche Bahn (www.bahn.de) bzw. in den entsprechenden Apps DB Navigator bzw. der RVV-App. Bei weiteren Fragen oder für weitere Informationen zur Generalsanierung können Sie sich auf der entsprechenden Homepage der Deutschen Bahn (www.generalsanierung-bayern.deutschebahn.com/strecken/nuernberg-regensburg.html) informieren. Zudem bietet die DB einen WhatsApp-Channel mit aktuellen Informationen an. Dieser kann über nachfolgenden QR-Code aufgerufen werden: Für im Rahmen der Baumaßnahme notwendige Verkehrsbeschränkungen beachten Sie bitte stets die tagesaktuellen Beschilderungen. Auf Grund der Arbeiten am Bahnhof wird ab Samstag, den 07.02.2026 die Personenunterführung am Bahnhof Beratzhausen gesperrt. Fußgänger können über die Bahnhofstraße und die Straßenunterführung in der Hemauer Straße ausweichen. Zeitgleich werden auch die Parkplätze am Bahnhof (Ceyrater Straße und Bahnhofstraße) bis zum Abschluss der Baumaßnahme im Juli 2026 komplett gesperrt. Da der reguläre Gehweg im Zusammenhang mit den Bauarbeiten ebenfalls gesperrt ist, wird für den Abschnitt der Bahnhofstraße zwischen der Hemauer Straße und dem Bahnhof ein Ersatzfußweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite eingerichtet. Am Volksfestplatz wird der nördliche Teil für die Durchführung des Schienenersatzverkehrs mit einem Halteverbot für sämtliche sonstige Fahrzeuge ausgewiesen. Die Gemeindeverwaltung betont nochmals, dass trotz der Sperrung für den Personenverkehr im Bereich der Gleisanlagen weiterhin Bahnverkehr im Baustellenverkehr oder für einzelgenehmigt Güterzugfahrten stattfinden wird. Daher bleibt jeglicher Aufenthalt im Gleisbereich für Unbefugte weiterhin verboten und lebensgefährlich.
Änderungen Schienenersatzverkehr wegen Faschingszug
Änderung der SEV-Haltestellen am 14.02.2026 (Faschingssamstag) Auf Grund des Faschingszugs im Ortszentrum und des anschließenden Faschingstreibens am Volksfestplatz können die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs in der Marktstraße und am Volksfestplatz am Samstag, 14.02.2026, ganztags ab 00.00 Uhr bis zum Betriebsbeginn am Sonntag, 15.02.2026, um ca. 05.00 Uhr nicht angefahren werden. Die Busse werden entsprechend umgeleitet. Als Ersatzhaltestelle wird die Bushaltestelle an der Grundschule Beratzhausen in der Staufferstraße angefahren. Die Busse in Richtung Parsberg/Nürnberg halten dabei direkt in der Bushaltebucht. Für Fahrten in Richtung Laaber/Regensburg wird die Haltestelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite eingerichtet. Ab Sonntagmorgen, 15.02.2026, um 05.00 Uhr verkehren die Busse des Schienenersatzverkehrs wieder von den üblichen Haltestellen Marktstraße und Volksfestplatz. Die Haltestelle in Mausheim ist von den Änderungen nicht betroffen. Lageplan der Ersatzhaltestelle in Beratzhausen siehe Bild
Bekanntmachung
Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans des Marktes Beratzhausen Mit Bescheid vom 19.07.2024 (Az. S41-Gesamtfortschreibung-Flächennutzungsplan Markt Beratzhausen-Me) hat das Landratsamt Regensburg den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Beratzhausen mit Nebenbestimmungen teilgenehmigt. Die von der Genehmigung ausgenommenen Bereiche sind dem Planteil zu entnehmen. Zur Klarstellung der noch nicht aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommenen Flächen und der vollumfänglichen Umsetzung der Bestimmungen aus dem Teilgenehmigungsbescheid vom 19.07.2024 wurde ein ergänzendes Verfahrens i. S. d. § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt, in welchem die noch offenen Punkte gemäß Teilgenehmigung vom 19.07.2024 eingearbeitet wurden. Der Marktgemeinderat hat den Beitrittsbeschluss zur Teilgenehmigung in der Sitzung am 26.09.2024 gefasst. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan in der genehmigten Fassung wirksam. Die Bekanntmachung erfolgt hiermit im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 28.11.2024. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeindeverwaltung des Marktes Beratzhausen, Nebengebäude Rathaus, Zimmer 105 (Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen) während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Beratzhausen, 05.02.2026 Matthias Beer 1. Bürgermeister
Information aus dem Rathaus
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.02.2026 Am 02.02.2026 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 8 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 4 Tagesordnungspunkte behandelt. Anwesend waren: Bürgermeister Herr Matthias Beer Ausschussmitglieder Herr Robert Achhammer Herr Michael Landfried Frau Sabine Ferstl Herr Peter Liebl Herr Jürgen Friedmann Herr Christian Scheuerer Herr Georg Fromm Frau Patricia Thaler Herr Andreas Kastl Stv. Ausschussmitglieder Herr Josef Pilz Niederschriftführer Herr Benedikt Hartl Abwesende und entschuldigte Personen: Ausschussmitglieder Herr Manfred Achhammer Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung. TOP 1 - Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 01.12.2025, Nr.1-6 Beschluss: Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 01.12.2025, Nr. 1 – 6, werden keine Einwendungen erhoben. Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11 TOP 2 - Allgemeine Informationen Es gab keine Allgemeinen Informationen. TOP 3 - Bauvoranfrage über Neubau eines Wohnhauses auf der FL.Nr. 1387/5 Gem. Mausheim (Hirschstein 6) Beschluss: Der Markt Beratzhausen erteilt zur Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses auf der Flur-Nr. 1387/5, Gemarkung Mausheim, sein Einvernehmen. Das Einvernehmen erstreckt sich auf beide Varianten. Auf die bestehende Kleinkläranlage wird hingewiesen. Es besteht kein Anschlussrecht an den öffentlichen Kanal. Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg. Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation. Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11 TOP 4 - Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage auf der Fl.Nr. 379/2 Gem. Oberpfraundorf (Am Kiefer 24) Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt. TOP 5 - Bauantrag auf Errichtung eines Schuppens auf der Fl.Nr. 378/11 Gem. Oberpfraundorf (Am Hauswinkel 15) Beschluss: Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag Errichtung Schuppens Am Hauswinkel 15, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen. Das anfallende Niederschlagswasser wird an die bestehende Regenwasserleitung des Wohnhauses bzw. Garage angeschlossen. Die neu anzuschließende Fläche ist dem Markt Beratzhausen nach Fertigstellung unverzüglich mitzuteilen. Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg. Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation. Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11 TOP 6 - Bauantrag auf Neubau einer Garage auf der Fl.Nr. 848/5 Gem. Mausheim (Rufenried 18) Beschluss: Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau einer Garage auf der Fl.Nr. 848/5 Gem. Mausheim sein Einvernehmen. Da nicht ersichtlich ist, wohin das anfallende Niederschlagswasser eingeleitet wird, hat der Antragsteller diese Informationen noch nachzureichen. Bei einer Einleitung in den öffentlichen Kanal sind die Flächen der Gemeinde zu melden. Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt
Information aus dem Rathaus
Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.01.2026 Am 29.01.2026 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 5 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 5 Tagesordnungspunkte behandelt. Anwesend waren: 1. Bürgermeister Herr Matthias Beer 2. Bürgermeister Herr Andreas Niebler Marktgemeinderätinnen/-räte Herr Manfred Achhammer Herr Michael Landfried Herr Robert Achhammer Frau Bettina Laßleben Frau Sabine Ferstl Herr Peter Liebl Herr Jürgen Friedmann Herr Sebastian Liedtke Herr Georg Fromm Herr Josef Pilz Herr Herbert Gabriel Herr Christian Scheuerer Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse ab TOP 4 öffentlicher Teil Herr Andreas Kastl Frau Patricia Thaler Herr Christian Kraus Herr Tobias Walter Niederschriftführer Herr Andreas Dechant Abwesende und entschuldigte Personen: 3. Bürgermeister Herr Ludwig Scheuerer Marktgemeinderätinnen/-räte Herr Gerhard Rinkes Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung. TOP 1 - Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 18.12.2025, Nr. 1-8 Beschluss: Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 18.12.2025, Nr. 1 – 8, werden keine Einwendungen erhoben. ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18 TOP 2 - Allgemeine Informationen Sachverhalt: Der 1. Bürgermeister informiert über das Nahwärmenetz. Kenntnis genommen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18 TOP 3 - Bekanntgabe der auf Verwaltungsebene erteilten Einvernehmensentscheidungen zu Bauanträgen Beschluss: Die Einvernehmenserteilungen werden zur Kenntnis genommen. Kenntnis genommen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18 TOP 4 - Aufwendungsersatz für Feuerwehreinsätze: Änderung/Anpassung des Pauschalsätzeverzeichnisses Beschluss: Die Anlage (Verzeichnis der Pauschalsätze) zur Satzung des Marktes Beratzhausen zur Pauschalierung des Aufwendungs- und Kostenersatzes für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Beratzhausen vom 26.01.2021 wird wie folgt geändert: In der Nr. 1 der Anlage werden die Pauschalsätze für den Mannschaftstransportwagen auf 16,-- € (Ausrückestundenkosten) und 4,30 € (Streckenkosten) geändert. In der Nr. 1 der Anlage werden die Pauschalsätze für den Verkehrssicherungssanhänger auf 30,-- € (Ausrückestundenkosten) und 1,10 € (Streckenkosten) geändert. In der Nr. 1 der Anlage wird das Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 mit den jeweiligen Werten entfernt. In der Nr. 1 wird das Mittlere Löschfahrzeug mit den Pauschalsätzen 246,-- € (Ausrückestundenkosten) und 15,90 € (Streckenkosten) eingefügt. In der Nr. 2 / 2.1. wird der neue Stundensatz für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende auf 28,-- € festgesetzt. Die Änderungen gelten für Einsätze/Aufwendungen, welche sich ab 01.02.2026 ereignen bzw. entstehen. ungeändert beschlossen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19 TOP 5 - Anfragen & Berichte der Beauftragten Es gab keine Anfragen und Berichte. Kenntnis genommen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19 Matthias Beer 1. Bürgermeister
Loipen sind gespurt
Los geht’s! Unser Bauhof hat wieder Loipen gespurt. 🎿❄️ Loipe 1: Rundkurs Skilift - Mausheim - Skilift * Schwierigkeit: mittelschwer - mit wenigen ansteigenden Abschnitten * Strecke: Rundkurs mit 5,8 km Länge * Ausgangspunkt: Am Fuße des Schlossberges, Parkplatz am Skilift * Kurzbeschreibung: Rundkurs, führt mit leichtem Verlauf durch freies Gelände und entlang an Waldrändern Loipe 2: Kleine Anfängerrunde beim Spielplatz Obermühlweg, ca. 250m
Nahwärmenetz
Markt Beratzhausen und Wasserzweckverband Laber-Naab schließen kommunale Liegenschaften an das Nahwärmenetz an Der Markt Beratzhausen und der Wasserzweckverband Laber-Naab haben einen wichtigen Schritt in Richtung klimafreundliche und zukunftssichere Energieversorgung gemacht: Beide Partner haben die Verträge zum Anschluss ihrer Liegenschaften an das Nahwärmenetz der „Renergiewerke Beratzhausen“ unterzeichnet. Für den Markt Beratzhausen werden insgesamt sechs kommunale Liegenschaften an das Wärmenetz angeschlossen: Schule, Turnhalle, Jugendtreff mit Arztpraxis, Gerhardinger-Kinderhaus, Rathaus sowie Rathaus-Nebengebäude. Der Wasserzweckverband Laber-Naab wird zwei eigene Liegenschaften – das Verwaltungsgebäude und die Technikzentrale – an das Netz anschließen. Mit der Inbetriebnahme des Wärmenetzes werden ab dann sowohl der Markt Beratzhausen als auch der Wasserzweckverband ihre eigenen Gebäude vollständig gasfrei betreiben. Für den Zehentstadel wurde zudem ein Vertrag für einen sogenannten Teilanschluss unterzeichnet. Das Gebäude wird derzeit noch mit energieineffizienten Nachtspeicheröfen beheizt. In einer laufenden Studie wird aktuell geprüft, ob im Zuge des Anschlusses eine Umrüstung auf eine konventionelle Heizkörperlösung erfolgen kann. Unterschrieben wurden die Verträge von Bürgermeister Matthias Beer für den Markt Beratzhausen sowie von Bürgermeister Josef Bauer in seiner Funktion als Vorsitzender des Wasserzweckverbands Laber-Naab. Besonders wichtig ist beiden Partnern der CO₂-freie Charakter des Nahwärmenetzes, das von GP Joule betrieben wird. Die Wärme wird ab der Fertigstellung in der Heizzentrale über moderne Großwärmepumpen erzeugt, die vollständig mit Ökostrom betrieben werden. Damit leistet das Projekt einen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz und zur langfristigen Versorgungssicherheit vor Ort. Zudem fallen bei dieser Form der Wärmeversorgung – im Gegensatz zu fossilen Energieträgern – künftig nahezu keine CO₂-Kosten an, was für stabile Preise sorgt. Neben den ökologischen Vorteilen überzeugt der Anschluss auch wirtschaftlich: Durch den Einsatz effizienter Übergabestationen entfallen sowohl Energieverluste als auch Wartungs- und Neuanschaffungskosten für veraltete Gaskessel. Allein durch diese Anschlüsse wird der Gasabsatz im Ortsnetz des Marktes Beratzhausen um rund 15 Prozent sinken – ein deutliches Signal für den beginnenden Strukturwandel in der Wärmeversorgung. Der Markt Beratzhausen und der Wasserzweckverband Laber-Naab verstehen den Anschluss ihrer eigenen Gebäude ausdrücklich auch als Vorbildfunktion. Für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger besteht weiterhin die Möglichkeit, sich beraten zu lassen und einen Anschluss an das Wärmenetz zu prüfen. Der aktuelle Projektplan sieht vor, dass die Anschlüsse in etwa zwei Jahren vollständig umgesetzt sein werden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden sich unter www.beratzhausen-fernwaerme.de Foto: Markus Bauer
Informationen zum Winterdienst
Informationen zur Reinigungs- und Sicherungsverordnung Der Winter hat es sich in unserer Heimat gemütlich gemacht und verzaubert die Landschaften in ein weißes Winterkleid. Mit Schnee und Eis entstehen allerdings auch Gefahren für den Straßen- und Fußgängerverkehr. Daher möchte der Markt Beratzhausen an die Anliegerpflichten aus der Reinigungs- und Sicherungsverordnung erinnern: Die Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs- und Reinigungspflichten sowie der Sicherungspflichten im Winter auf den öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet. Gemäß der Verordnung sind die Gehbahnen auf Kosten der Vorder- und Hinterlieger (Anlieger) in sicherem Zustand zu halten. Gehbahnen sind nicht nur klassische „Bürgersteige“, sondern auch abgesenkte „Gehwege“ (Multifunktionsstreifen) bzw. auf Straßen, bei denen kein ersichtlicher Gehweg existiert, der Fahrbahnrand auf einer Breite von 1,50 m ab der Grundstücksgrenze. Existiert bei einer Straße nur auf einer Seite ein Fußweg/„Bürgersteig“, ist nur dieser Gehbahn. Bei Straßen ohne „Bürgersteig“ gelten die beiden Fahrbahnränder als Gehbahn. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit sind die Gehbahnen an Werktagen von 7-20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8-20 Uhr von Schnee zu räumen und bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen zu bearbeiten. Der geräumte Schnee bzw. das entfernte Eis ist dabei so neben der Gehbahn zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Insbesondere sind Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freizuhalten. Die Arbeiten sind so oft zu wiederholen, wie es zur Herstellung der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Eine vollständige Auflistung der Pflichten aus der Verordnung ist unter www.beratzhausen.com -> Rathaus & Verwaltung -> Ortsrecht -> Straßen und Gehwege einsehbar. Bei Rückfragen zur Verordnung steht der Fachbereich Planen & Bauen gerne zur Verfügung. Der Bauhof führt den Winterdienst auf den Ortsstraßen sowie auf ausgewählten Gehbahnen durch. Hierfür sind feste Prioritätenlisten angelegt, so dass primär Hauptverkehrsstraßen und die Bereiche rund um die Schule, den Bahnhof und sonstige öffentlichen Gebäude bearbeitet werden. Bei Nebenbereichen und Siedlungsstraßen besteht keine gesetzliche Pflicht der Gemeinde zum Winterdienst. Im Rahmen eines wirtschaftlichen Ressourcenumgangs werden jedoch auch diese Flächen durch den Bauhof als Serviceleistung betreut.
Nächste öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Die nächste öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Montag, den 02.02.2026, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Zehentstadels statt. Tagesordnung: Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 01.12.2025, Nr.1-6 Allgemeine Informationen Bauvoranfrage über Neubau eines Wohnhauses auf der FL.Nr. 1387/5 Gem. Mausheim (Hirschstein 6) Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage auf der Fl.Nr. 379/2 Gem. Oberpfraundorf (Am Kiefer 24) Bauantrag auf Errichtung eines Schuppens auf der Fl.Nr. 378/11 Gem. Oberpfraundorf (Am Hauswinkel 15) Bauantrag auf Neubau einer Garage auf der Fl.Nr. 848/5 Gem. Mausheim (Rufenried 18) Bauantrag auf Neubau eines Eigenheimes mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 883/21 Gem. Beratzhausen (Argula-von-Stauff-Str. 39) Anfragen Anschließend nicht öffentliche Sitzung.
Der Fachbereich Planen und Bauen informiert
Ankündigung Militärübungen Der Markt Beratzhausen wurde darüber informiert, dass im Zeitraum vom 03.02.2026 bis einschließlich 04.03.2026 Militärübungen im freien Gelände stattfinden. Hiervon kann auch das Gemeindegebiet Beratzhausen betroffen sein. Es kann daher ggf. zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen kommen. Markt Beratzhausen Fachbereich Planen und Bauen
Der Fachbereich Planen & Bauen informiert
Die Generalsanierung der Bahnstrecke beginnt… Ab Freitag, den 06.02.2026 beginnt die Generalsanierung der Bahnstrecke Nürnberg-Regensburg der DB InfraGO. Die DB erneuert dabei bis Freitag, 10. Juli 2026 in großem Umfang unter anderem Gleise, Weichen, Oberleitungen und Bahnhöfe. Für mehr Flexibilität bei Störungen oder Baustellen auf der Strecke entstehen zudem zusätzliche Weichenverbindungen entlang der Strecke. Im Gemeindegebiet werden neben den Gleis- und Felssicherungsarbeiten v. a. große Baumaßnahmen am Bahnhof Beratzhausen sowie kleinere Anpassungen am Haltepunkt Mausheim durchgeführt. Der Bahnhof Beratzhausen wird hierbei komplett zu einem barrierefreien Haltepunkt inkl. Aufzugsanlagen zu den Bahnsteigen umgebaut. Zudem wird das bisherige Bahnhofsgebäude abgebrochen, dafür jedoch der Anbau als Wartegebäude inkl. Fahrradabstellanlage und WC umgebaut. Es findet im Zeitraum der Generalsanierung kein Personenverkehr auf der Bahnstrecke statt. Vom Schienenersatzverkehr werden der Volksfestplatz, die Bushaltestelle Marktstraße sowie die Bushaltestelle Mausheim an der Kreisstraße R 29 angefahren. Die Haltestelle am Volksfestplatz dient auf Grund des großflächigen Parkplatzangebots hierbei als Mobilitätsscheibe für Reisende, die vom privaten PKW auf den Bus umsteigen möchten. Die RVV-Linie 66 wird zudem ab 06.02.2026 die Ersatzhaltestelle an der Haltestelle der Schule Beratzhausen nicht mehr anfahren, sondern nur noch die Haltestelle in der Marktstraße. Die Haltestelle am Bahnhof bleibt bis Ende der Generalsanierung komplett gesperrt. Da teilweise noch kurzfristige Änderungen am Fahrplan des Schienenersatzverkehrs erfolgen, informieren Sie sich bitte kurzfristig vor Fahrtantritt auf der Homepage des RVV (www.rvv.de) bzw. der Deutsche Bahn (www.bahn.de) bzw. in den entsprechenden Apps DB Navigator bzw. der RVV-App. Bei weiteren Fragen oder für weitere Informationen zur Generalsanierung können Sie sich auf der entsprechenden Homepage der Deutschen Bahn (www.generalsanierung-bayern.deutschebahn.com/strecken/nuernberg-regensburg.html) informieren. Zudem bietet die DB einen WhatsApp-Channel mit aktuellen Informationen an. Dieser kann über nachfolgenden QR-Code aufgerufen werden: Direktlink: https://www.whatsapp.com/channel/0029Vb6yzELD38CN70dF1c33 Für im Rahmen der Baumaßnahme notwendige Verkehrsbeschränkungen beachten Sie bitte stets die tagesaktuellen Beschilderungen. Die Gemeindeverwaltung betont nochmals, dass trotz der Sperrung für den Personenverkehr im Bereich der Gleisanlagen weiterhin Bahnverkehr im Baustellenverkehr oder für einzelgenehmigt Güterzugfahrten stattfinden wird. Daher bleibt jeglicher Aufenthalt im Gleisbereich für Unbefugte weiterhin verboten und lebensgefährlich.
Rückblick Neujahrsempfang 2026
Am 18. Januar 2026 fand der Neujahrsempfang der Marktgemeinde Beratzhausen in der Mehrzweckhalle der Gottfried-Kölwel-Grundschule Beratzhausen statt. Bürgermeister Matthias Beer und 2. Bürgermeister Andreas begrüßten die zahlreichen Gäste des öffentlichen Lebens, die sich anschließend in das Gästebuch des Marktes Beratzhausen eintrugen. Nach der Begrüßungsrede von Bürgermeister Matthias Beer standen die Grußworte von MdB Peter Aumer, MdL Patrick Grossmann und Landrätin Tanja Schweiger auf dem Programm. Pfarrer Johann Christian Rahm spendete den Segen für das neue Jahr. Anwesend waren ehemalige Bürgermeister des Marktes Beratzhausen, Kreisräte, die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden, Träger des Ehrenrings und der Bürgermedaille des Marktes Beratzhausen, Marktgemeinderäte, Mitarbeiter des Marktes Beratzhausen, Vereins- und Kirchenvertreter, Vertreter der Feuerwehren, Schulen und Kindergärten sowie Gewerbetreibende und Firmenvertreter. Die Blaskapelle St. Martin Oberpfraundorf sorgte für die musikalische Umrahmung des Neujahrsempfangs. Nach der Neujahrsansprache des Bürgermeisters bot sich bei Getränken und Gebäck im Anschluss die Gelegenheit für anregende Gespräche über die Ereignisse des vergangenen Jahres und die Aussichten auf das Jahr 2026. Der Markt Beratzhausen bedankt sich ganz herzlich bei MdB Peter Aumer, MdL Patrick Grossmann, Landrätin Tanja Schweiger, Pfarrer Rahm und allen anwesenden Gästen für die Teilnahme am Neujahrsempfang. Besonderer Dank an die Mitarbeiter für die Mithilfe am Sektbuffet. Fotos: Ingrid Kroboth
Kurz notiert – Beratzhausen effizient
Förderprogramm „Beratzhausen effizient“ wieder geöffnet - mit digitalem Förderantrag Gute Nachrichten. Das Förderbudget des kommunalen Programms „Beratzhausen effizient“ ist wieder verfügbar. Mit dem Förderprogramm unterstützt der Markt Beratzhausen private Haushalte dabei, Energie einzusparen und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Finanziert wird das Programm aus Ausschüttungen der Windenergieanlagen im Marktgebiet. Gefördert werden unter anderem: energieeffiziente Haushaltsgeräte (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler,...) Balkonkraftwerke Wichtig ist, dass der Förderantrag vor dem Kauf gestellt wird. Neu: Die Antragstellung erfolgt ab sofort vollständig digital. Dank automatisierter Sofortzusage erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller schnell und unkompliziert eine Rückmeldung. Das Verfahren ist damit deutlich einfacher, schneller und effizienter. Alle Informationen zum Förderprogramm sowie den Online-Antrag finden Sie unter: www.beratzhausen.com/beratzhausen-effizient Ihr Matthias Beer Bürgermeister
Nächste öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates
Die nächste öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates findet am Donnerstag, den 29.01.2026, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Zehentstadels statt. Tagesordnung: Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 18.12.2025, Nr. 1-8 Allgemeine Informationen Bekanntgabe der auf Verwaltungsebene erteilten Einvernehmensentscheidungen zu Bauanträgen Aufwendungsersatz für Feuerwehreinsätze: Änderung/Anpassung des Pauschalsätzeverzeichnisses Anfragen & Berichte der Beauftragten Anschließend nicht öffentliche Sitzung.
Bekanntmachung
Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses für den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Windstall II“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ mit Ankündigung der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Billigung der Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 18.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Windstall II“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ in der Fassung vom 18.12.2025 mit den in der Marktgemeinderatssitzung sowie in der Sitzung vom 03.04.2025 beschlossenen Änderungen gebilligt. Das zu überplanende Gebiet liegt am Ortsausgang von Beratzhausen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Beratzhausen im Bereich der Pfraundorfer Straße. Diese Bekanntmachung wurde bereits am 08.01.2026 veröffentlicht. Auf Grund eines Fehlers wird die Bekanntmachung jedoch hiermit erneut veröffentlicht. Die untenstehenden Fristen wurden entsprechend angepasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Windstall II“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ und die Begründung einschließlich des Umweltberichts und der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet unter www.beratzhausen.com unter Aktuelles -> Amtstafel/Fundbüro sowie unter dem „Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ unter www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungspotal vom 23.01.2026 bis einschließlich 02.03.2026 veröffentlicht. Andere, leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit: Öffentliche Auslegung Zusätzlich werden in der Zeit vom 23.01.2026 bis einschließlich 02.03.2026 der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und die Begründung mit Umweltbericht sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rathaus Beratzhausen, Nebengebäude, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, Zimmer 105 ausgelegt. Die Einsicht in die Unterlagen ist während des o. g. Zeitraums zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses möglich: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr (mittwochs geschlossen) Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann in Ausnahmefällen auch außerhalb der genannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (09493/9400-30) eine Einsichtnahme ermöglicht werden. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können aber auch auf anderem Weg (z. B. in Textform per Brief oder zur Niederschrift während der Dienststunden) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Beratzhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Für das o.g. Bauleitplanverfahren sind derzeit folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar: Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Klima und Luft, Boden und Fläche, Wasser, Tiere und Pflanzen (Biologische Vielfalt), Mensch und Bevölkerung, Landschaft, Kultur- und Sachgüter Eingriffsregelung zur Ermittlung des benötigten naturschutzrechtlichen Ausgleichs Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Geotechnischer Bericht der IMH Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik mbH vom 31.05.2023 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 27.11.2023 Bund Naturschutz OG Beratzhausen, Stellungnahme vom 22.11.2023 Landesfischereiverband Bayern, Stellungnahme vom 04.12.2023 Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Stellungnahme vom 04.12.2023 Landratsamt Regensburg, wasserrechtliche Stellungnahme vom 05.12.2023 Landratsamt Regensburg, naturschutzrechtliche Stellungnahme vom 07.11.2023
Regionalbudget Förderrunde 2026 – Wir fördern Ihr Kleinprojekt!
Die ILE Jura-Tangrintel startet in die aktive Zusammenarbeit und somit auch in die erste Förderrunde des Regionalbudgets. Dafür stehen der Region bis zu 75.000 € zur Verfügung. Ab sofort suchen wir Projekte für die Förderrunde 2026. Vorbehaltlich der Förderzusage des Amts für Ländliche Entwicklung kann die ILE Jura-Tangrintel im Jahr 2026 Kleinprojekte mit bis zu 10.000 Euro pro Projekt fördern. 90 Prozent der Fördersumme stammen dabei vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, die restlichen 10 Prozent trägt der Markt Beratzhausen. Ein Kleinprojekt im Sinne des Regionalbudgets ist ein Vorhaben mit Bruttokosten zwischen 2.000 und 20.000 Euro. Die tatsächlich entstandenen Bruttoausgaben werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Verbände, Privatpersonen und Unternehmen aus Beratzhausen (und natürlich den anderen ILE Kommunen). Wichtige Voraussetzungen: Das Projekt darf noch nicht begonnen sein und muss bis spätestens 20. September 2026 nachweislich abgeschlossen sein. Gefördert werden Maßnahmen, die darauf abzielen den ländlichen Raum als Lebens-, Sozial-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. So läuft die Projektauswahl: Die Förderanfragen müssen bis spätestens 15.02. 2026 im Rathaus Beratzhausen oder bei der ILE Geschäftsstelle Stadt Hemau (Propsteigaßl 2, 93155 Hemau) eingegangen sein. Alle Projektanträge werden geprüft und anschließend durch ein Entscheidungsgremium bewertet. Grundlage sind festgelegte Auswahlkriterien. Aus der Bewertung ergibt sich die Reihenfolge der Projekte, die im Rahmen des Regionalbudgets gefördert werden können. Mehr Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie auf der Homepage der ILE (www.juratangrintel.de) unter „Regionalbudget“. Wir freuen uns auf Ihre Projektanträge.
Bekanntmachung
FESTSETZUNG DER GRUNDSTEUER A UND B FÜR DAS JAHR 2026 Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) i.d.F. vom 7.8.1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Diese öffentliche Bekanntmachung geschieht hierdurch und gilt für die Grundsteuer A und B für das Jahr 2026. Die Hebesätze für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2010 hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 auf 350 v.H. und für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2021 in seiner Sitzung vom 25.02.2021 auf 380 v.H. festgesetzt. Diese galten bzw. gelten auch für die folgenden Haushaltsjahre. Nach Art. 69 GO sind diese Sätze, vorbehaltlich einer anderen Entscheidung in der noch zu erlassenden Haushaltssatzung 2026 oder auch in einer neuen Hebesatzsatzung, auch für das Jahr 2026 anzuwenden. Aus diesem Grunde wird auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2026 vorerst vorbehaltlich anderer Entscheidungen verzichtet. Die aktuell zu Grunde zu legenden Grundsteuerbescheide haben die einzelnen Steuerpflichtigen erhalten. Sie können auch von den jeweiligen Steuerpflichtigen beim Markt Beratzhausen eingesehen werden. Für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat bzw. für diejenigen, für die für 2026 kein separater Grundsteuerbescheid ergangen ist, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 2026 wird mit den jeweiligen Vierteljahresbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 zur Zahlung fällig. Wenn die Jahresgrundsteuer den Betrag von fünfzehn Euro nicht übersteigt, ist diese am 15.08.2026 zur Zahlung fällig. Jahresgrundsteuern von mehr als fünfzehn Euro bis zu dreißig Euro sind am 15.02.2026 und am 15.08.2026 je zur Hälfte ihres Jahresbetrages fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01.07.2026 fällig. Die Zahlungen haben auf eines der Konten des Marktes Beratzhausen zu erfolgen. Soweit beim Markt Bankeinzugsermächtigungen bzw. SEPA-Lastschriftmandate vorliegen, wird die fällige Rate jeweils eingezogen. Sollten die Grundsteuerhebesätze (derzeit 350 % bzw. 380 %) geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) oder auch der Grundsteuerschuldner, werden Änderungsbescheide vom Markt erstellt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Wenn Widerspruch eingelegt wird: ist der Widerspruch einzulegen bei(m) Markt Beratzhausen, Marktstrasse 33, 93176 Beratzhausen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg (Postfach 110165, 93014 Regensburg), erhoben werden. Die Klage
Zeugenaufruf
Am Montag ereignete sich auf der Kreisstraße zwischen Supermarkt und Friesenmühle ein Unfall, bei dem eine junge Frau tödlich verletzt wurde. Der Fahrer oder die Fahrerin flüchtete anschließend vom Unfallort. Die Polizei bittet dringend um Hinweise. Insbesondere von Personen, die zwischen ca. 5 – 6 Uhr im Bereich Friesenmühle unterwegs waren oder etwas Verdächtiges gesehen haben. Auch Hinweise auf beschädigte Fahrzeuge an der rechten Seite oder Seitenspiegel können helfen. Bitte melden Sie Ihre/Eure Hinweise an die Polizeiinspektion Nittendorf unter 09404/95140. Ihr Matthias Beer 1. Bürgermeister Zum Polizeibericht: Tödlicher Verkehrsunfall mit Fahrerflucht auf der Kreisstraße R 11 bei Beratzhausen BERATZHAUSEN, LKR. REGENSBURG. Am Montag, 12. Januar, kam es in den frühen Morgenstunden auf der Kreisstraße R 11 bei Beratzhausen zu einem tödlichen Verkehrsunfall, bei dem eine Frau von einem Pkw erfasst wurde und noch an der Unfallstelle verstarb. Der bislang unbekannte Fahrzeugführer entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Unter Leitung der Polizeiinspektion Nittendorf wurde eine Ermittlungsgruppe für die Sachbearbeitung eingerichtet. Nach derzeitigem Ermittlungsstand war eine bislang nicht identifizierte Frau in den frühen Morgenstunden auf der Kreisstraße R 11 zwischen Hemau und Beratzhausen im Bereich Friesenmühle, auf Höhe der dortigen Bahnbrücke, zu Fuß auf der Fahrbahn unterwegs. Zwischen 5 Uhr und 6 Uhr wurde sie von einem bislang unbekannten Pkw erfasst. Die Frau erlitt hierbei tödliche Verletzungen und verstarb noch an der Unfallstelle. Der unfallbeteiligte Pkw entfernte sich anschließend von der Unfallörtlichkeit. An der Unfallstelle wurden Fahrzeugteile aufgefunden und sichergestellt. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem flüchtigen Fahrzeugführer verlief bislang ohne Erfolg. Die Identität der Verstorbenen ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Erste Ermittlungen deuten darauf hin, dass es sich um eine 36-jährige Deutsche handeln könnte, welche in einem südbayerischen Landkreis wohnhaft ist. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg wurde ein Sachverständiger zur Unfallstelle hinzugezogen, der ein unfallanalytisches Gutachten erstellen wird. Zudem wurde der Leichnam der Verstorbenen sichergestellt. Umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen erfolgen durch Experten der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Der gesuchte Pkw dürfte eine erhebliche Beschädigung im Bereich des rechten Außenspiegels aufweisen; dieser könnte beschädigt sein oder vollständig fehlen. Insbesondere werden Zeugen gesucht, die heute früh zwischen 5 Uhr – 6 Uhr die Kreisstraße R11 zwischen Hemau und Beratzhausen befahren haben und dort vor allem im Bereich Friesenmühle verdächtige Wahrnehmungen gemacht oder haltende Fahrzeuge gesehen haben. Der bislang unbekannte Fahrzeugführer wird zudem gebeten, sich zur Klärung des noch unklaren Unfallhergangs eigenständig bei der Polizei zu melden. Sachdienliche Hinweise nimmt die ermittelnde Polizeiinspektion Nittendorf unter der Telefonnummer 09404 / 95140 sowie jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Fulminanter Auftakt in die Faschingssaison
Prinzengarde Beratzhausen – „Dark Beats and Mystic Moves“! Am 2. Januar 2026 startete in der Mehrzweckhalle mit dem Inthroball die Faschingssession 2025/26. Das neue Prinzenpaar, ihre Lieblichkeit Frauke I. und seine Tollität Lukas I. mit dem Kinderprinzenpaar Prinzessin Sophia I. und Prinz Ludwig I. haben vom scheidenden Prinzenpaar Mauela I. und Daniel I., mit dem Kinderprinzenpaar Prinzessin Hannah I. und Prinz Luca I. die Insignien sowie Amt und Würden übernommen. Mit dem Motto: „Dark Beats and Mystic“ konnte die Prinzengarde gebührend den Faschingsauftakt feiern. Die neue Gardepräsidentin Manuela Dechant und ihre Vize Julia Eiblmeier mit dem gesamten Hofstaat – die Bambinis, Kindergarde mit Maskottchen und Kinderhofnarr, Jugendshowtanzgruppe, Rote Funken, Funkenreste (neu gegründet), große Showtanzgruppe, der neue Elferrat und das aktive Helferteam waren bestens vorbereitet. Bereits am Samstag, den 3. Januar 2026 folgte das nächste Highlight. Die Prinzengarde hatte verschiedene Faschingsgesellschaften zum Freundschaftsgardetreffen geladen. 12 Garden mit ihren Prinzenpaaren oder Kinderprinzenpaaren waren beim Freundschafts-Gardetreffen mit von der Partie. Die Faschingsgesellschaften FG Hohenfelser Land, Lari Fari Diesenbach, FG D´Rummelsfelser, FG Lusticania Regensburg, Danceflash Meckenhausen, Katzenfliacha Schnuhof, Faschingskomitee Köfering, FG Seelania Steinberg am See, FG Nabburg, Narragonia Regensburg, FG Dietldorf und FK Schmidmühlen reisten in der Marktgemeinde an. Die Garden zeigten einen Tanz aus ihrem Programm und trugen sich in das Gästebuch des Marktes Beratzhausen ein. Der Markt Beratzhausen bedankt sich sehr herzlich bei der Prinzengarde Beratzhausen, allen voran natürlich Präsidentin Manuela Dechant, für die herausragende Organisation der Veranstaltungen und wünscht eine tolle Faschingssaison. Markt Beratzhausen Matthias Beer 1. Bürgermeister






















