Hinweis der Gemeindekasse

Die dritte Rate 2021 der Grundsteuer, die dritte Rate 2021 Gewerbesteuervorauszahlung und die dritte Rate Kanalgebührenvorauszahlung ist am 15.08.2021 zur Zahlung fällig. Die Abbuchung erfolgt am darauffolgenden Werktag.   Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat