Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Marktgemeinde Beratzhausen für den Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Beratzhausen
(Nach Bekanntmachung am 27.01.2022 im amtlichen Mitteilungsblatt)
Der Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LP), in der Fassung vom 21.07.2021, bezieht sich auf das gesamte Marktgemeindegebiet von Beratzhausen.
Wesentliche Inhalte der Neuaufstellung sind:
- die Darstellung zukünftiger Entwicklungsflächen entsprechend dem aktuellen Bedarf, den Vorgaben der Regional- und Landesplanung und den aktuellen Entwicklungen sowie
- die Anpassung der im bisherigen Flächennutzungsplan dargestellten Nutzungen, insbesondere der bebauten Flächen, an die tatsächlich vorliegenden Nutzungen und aktuelle Baunutzungsverordnung
- Integration eines Landschaftsplanes mit landschaftspflegerischen und naturschutzfachlichen Belangen/ Maßnahmen
Auslegungsort:
Der Entwurf mit Begründung, Umweltbericht sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen aus
im Rathaus, Zimmer 103, / Herr Kuberski, Anschrift: Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen.
Auslegungszeit:
vom 04.02.2022 bis einschließlich 07.03.2022,
Während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag: 07.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 07.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 12.30 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 09493/9400-13 ist empfehlenswert, um Wartezeiten zu vermeiden, aber nicht verpflichtend.
Stellungnahmen:
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht zur Begründung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 29.07.2021 mit Informationen über die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur und sonstige Sachgüter
- Erläuterung zum integrierten Landschaftsplan, mit Steckbrief von Flusswasserkörper Schwarze Laber und Geotope
- Erläuterungen zum Flächennutzungsplan
- Denkmalliste der Bau- und Bodendenkmäler
- Schalltechnische Untersuchung – überschlägige Berechnungen zu Potentialflächen im FNP
Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung |
Neue Siedlungsflächen im Anschluss an die Siedlungsgebiete Beratzhausen, Mausheim, Schwarzenthonhausen, Hardt, Schrotzhofen, Oberpfraundorf und Rechberg, land- und forstwirtschaftlich geprägtes Gemeindegebiet, gewerbliche Erweiterung im Norden Beratzhausen und bei Unterpfraundorf, Vorbelastungen durch Straßenverkehrslärm bestehen durch die im Marktgemeindegebiet verlaufenden Bundesautobahn A3, Staatstraßen 2394 und 2041 sowie die Kreisstraßen R 9 und R 11 sowie R 34, Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung, für Wohnbauflächen in Rechberg umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen notwendig, aktiver Lärmschutz entlang Staatsstraße im Nordosten von Beratzhausen, für die Wohnbauflächen Beratzhausen West und Oberndorf passive Schallschutzmaßnahmen, in Mausheim sind die Potentialflächen nur mit passiven und aktiven Maßnahmen zu realisieren, im nördlichen Marktgemeindegebiet bestehen fünf große Windkraftanlagen, Ergänzung und Aktualisierung der Begründung zur Bevölkerungsentwicklung und Bedarf, keine Auswirkungen auf regionalplanerische Vorbehalts- und Vorranggebiete, Labertal erhöhte Bedeutung für Erholung bzw. Naherholungssuchende, Sport- und Erholungseinrichtungen am Maria-Hilf-Berg sowie Freibad
Hinweis zu Bedarfsnachweis, Ablehnung der Gewerbefläche an der Autobahn bei Unterpfraundorf/Rechberg, Gewerbe-Alternativfläche bei Unterpfraundorf-St 2041, Hinweis Baumfallzone bei benachbarten Waldflächen, Aktualisierung der Ziele und Grundsätze des aktuellen Landesentwicklungsprogramms Bayern in der Begründung, Hinweise zu Gebäudebestand im Außenbereich mit einzubeziehen, Hinweis zu gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen, Verkehrslärmbelastung – Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung, Hinweise zu Immissionen entlang der Bahnlinie – keine unmittelbare Ausweisung von neuen Potentialflächen entlang der Bahnlinie
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Schutzgut Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt/Natura-2000-Gebiete |
Ausgewiesene Potentiale meist landwirtschaftliche Flächen, voraussichtlich vor allem feldgebundene Arten wie der Feldhase, die Feldlerche oder Wachtel betroffen, Hecken und Gehölze sowie potentiell Magerrasen (Biotope) bei Beratzhausen Nord betroffen – hier Artenvorkommen beachten und zu untersuchen, ggf. Ausnahme/Heckenbeseitigung, besondere Artenvorkommen im Marktgemeindegebiet beziehen sich vorrangig auf Sonderstandorte wie Nasswiesen und magere Hänge der Schwarzen Laber mit Felsen, artenreiche und besondere Lebensräume wie das feucht-nasse Tal der Schwarzen Laber, die Trocken- und Felsstandorte entlang von Hängen und Flanken oder große Waldflächen sind durch die städtebaulichen Entwicklungsflächen nicht betroffen, Vorprüfung hinsichtlich Auswirkungen auf europäische Schutzgebiete
Hinweise zu angrenzenden Biotopen/Strukturen, Beeinflussung durch Heranrücken der Wohn- und Gewerbeflächen, Hinweis ausreichend breite Eingrünung der Gewerbefläche Unterpfraundorf, Hinweis Wohnfläche in Rechberg durch landschaftliche Topographie ungünstig – Rücknahme |
Schutzgut Boden und Fläche |
Malm (Weißer Jura) – Mergel-, Kalk- und Dolomitstein, Lehmiger Boden mit geringer bis mittlere Ertragsfähigkeit, bedarfsgerechte Ausweisung neuer Potentialflächen für die Siedlungsentwicklung gemäß Bedarfsberechnung
Hinweis zu Geotopschutz und Geogefahren, Dolinen und Bodenschutz – Ergänzung in der Planung, Steckbriefe der vorhandenen Geotope |
Schutzgut Wasser |
Mehrere Wasserschutzgebiete vorhanden, in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt, aufgrund der Geologie sind nur wenige Stillgewässer vorhanden, Entwicklungsflächen Schrotzhofen (Zone IIIA) und Mausheim (Zone IIIB) liegen im Wasserschutzgebiet – Verordnung beachten, ggf. spezielle Maßnahmen zu treffen, Keine Überschwemmungsgebiete betroffen, Altlastenverdachtsfläche in Planzeichnung dargestellt, Darstellung eines vorläufig ermittelten Überschwemmungsbereiches entlang der schwarzen Laber
Hinweise zu Wasserschutzgebieten Abwasser und Gewässerschutz – Aufnahme in die Planung, Gewässerentwicklungsplans der Schwarzen Laber in Landschaftsplan eingefügt, Hinweise zu Brunnen, Pumpstationen und Regenrückhaltebecken |
Schutzgut Klima/Luft |
Vorbelastung durch Bahnlinie und Autobahn, großflächige Waldflächen als bedeutsame Frischluftproduktionsgebiete, Tal der Schwarzen Laber als bedeutsame klimatische Schneise, Eingrünung bei Potentialflächen vorgesehen |
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild |
Hügelige Landschaft mit zahlreichen Einzelgehöften, kleinteiligen Siedlungen und „Splittersiedlungen“, ausgeprägte Topographie, weit einsehbare Kuppen mit Gehöften, Facettenreichtum der Landschaft entlang des Flusstals sind von höchster Bedeutung für die Erholungsnutzung, typische Heckenlandschaften, Eingrünung neuer Siedlungseinheiten, südwestliches Gemeindegebiet liegt in landschaftlichen Vorbehaltsgebieten, Landschaftsschutzgebiet
Vorschlag zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes, Ablehnung Wohngebietsfläche am nordwestlichen Ortsrand von Beratzhausen (Ende Schloßbergstraße) – wurde nicht weiter verfolgt |
Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
Bau- und Bodendenkmäler sind in der Planzeichnung dargestellt, besondere geologische und kulturhistorische Sonderformen finden sich entlang der Schwarzen, Laber durch die steilen Hangleiten mit schroffen Kalkfelsen sowie zahlreich begleitenden Mühlen, Bodendenkmäler bei neuen Entwicklungsflächen Oberndorf Ost, Beratzhausen Nordwest und Kreuth betroffen
Hinweis auf Bau- und Bodendenkmäler im Markgemeindegebiet, Liste und Umfang beigefügt |
Abfälle, Abwasser, erneuerbare Energien |
Darstellung von Altlastenverdachtsflächen in der Planzeichnung, großes Sondergebiet für Sonnenenergienutzung bei Kreuth, Daten zu Abwasser/Kläranlage in Planung ergänzt |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Anlagen:
>>Entwurf Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vom 29.07.2021
>>Tabelle Entwicklungspotentiale
>>Liste mit Flächenumgriff der vorhandenen Bodendenkmäler
>>Erläuterung zum Landschaftsplan
>>Landschaftsökolgische Einheiten_A3
>>Schalltechnische Untersuchung
Stellungnahmen früherer Verfahren:
Landratsamt Regensburg Sachgebiet L2 A 11.08.2017
LRA L2, L18, L22, S31, S 33-1, S 33-2, S 41
Bayerisches Landesamt für Umwelt 31.05.20217
Landesfischereiverband 21.05.20217
BayLandesamt Denkmalpflege 19.05.2017
Landratsamt Regensburg, Kultur und Heimatpflege, Untere Denkmalschutzbehörde 19.05.20217
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e(DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Beratzhausen, 27.01.2022
Markt Beratzhausen
Matthias Beer
1. Bürgermeister