Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „Ehemaliges BayWA-Gelände“
Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Der Marktgemeinderat fasste in der Sitzung vom 24.09.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan „ehemaliges BayWa-Gelände“. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der mit Beschluss vom 17.12.2020







