Verkehrsgefährdende Bepflanzung zurückschneiden
Immer wieder ist festzustellen, dass Bäume, Sträucher und Hecken, die auf Privatgrund stehen, in den öffentlichen Verkehrsraum ragen und dort Passanten und den Verkehr belästigen und gefährden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Abs. 2 FstrG, Art. 9 Abs. 1 Satz 3 BayStrWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 StVO über









