Archiv für den Monat: Februar 2023

Das Klimaschutzmanagement informiert

Klimaschutzratgeber Gute Taten rund um Energie und Klimaschutz - Heizung -     Heizkörper frei machen: Um Energie zu sparen, sollten Heizkörper immer frei zugänglich gemacht werden – nur so können Sie Ihre volle Wärmeenergie in den Raum abgeben.  Gardinen also besser nicht vor die Heizung hängen, Couch oder Sitzgarnitur von den Heizkörpern wegstellen und

2023-02-09T13:38:59+00:00Februar 9th, 2023|

Bekanntmachung

Mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 27.01.2023 wurde die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis des Marktes Beratzhausen für das Einleiten von in der Kläranlage Beratzhausen gereinigtem Abwasser in die Schwarze Laber geändert.   Die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Zehentberg VI“ sowie von der Staatsstraße 2041 und deren Wirtschaftswegen und das durch die Straßengräben aufgefangene wildabfließende

2023-02-09T13:29:45+00:00Februar 9th, 2023|

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die Satzung des Marktes Beratzhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Beratzhausen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung; KiTaGebS) erlassen. Die Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.   Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur

2023-02-09T08:33:02+00:00Februar 9th, 2023|

Mit „elma“ zur „BeratzSause“

Unser neuer Rufbusservice im westlichen Landkreis "elma" wird anlässlich des Faschingszuges und der Party am Samstag, 18.02.2023, einen Sonderfahrtdienst zwischen 12.30 Uhr und 22.00 Uhr von und nach Beratzhausen anbieten. Insgesamt stehen 4 Fahrzeuge als "Sammeltaxi" zur Verfügung.   Bestellung ist über die "elma" App möglich. (Bitte rechtzeitig buchen). Diese Buchungen für den Faschingszug sind

2023-02-10T07:56:12+00:00Februar 2nd, 2023|

Hinweis der Gemeindekasse

Die erste Rate 2023 der Grundsteuer und die erste Rate 2023 Gewerbesteuervorauszahlung ist am 15.02.2023 zur Zahlung fällig. Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die jeweiligen Pflichtigen selbst für eine pünktliche Zahlung zu

2023-02-02T15:12:09+00:00Februar 2nd, 2023|
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