Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses

für den Entwurf des Bebauungsplanes „Rechberg Süd“

mit Ankündigung der Veröffentlichung

gem. § 215a BauGB, § 13 Abs. 2, 3 BauGB, § 4a BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Billigung der Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 215a BauGB, § 13 Abs. 2, 3 BauGB, § 4a Abs. 3 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Marktrat hat in der Sitzung vom 24.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Rechberg Süd“ in der Fassung vom 24.03.2022 mit den in der Marktratssitzung beschlossenen Änderungen gebilligt. Im anschließenden Auslegungsverfahren und bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen verschiedene Stellungnahmen ein, welche einer Abwägung zugeführt wurden. Der Marktrat hat in der Sitzung vom 28.07.2022 den entsprechenden Abwägungsvorschlag gebilligt und die Verwaltung mit der erneuten Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 4a BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Für den Bebauungsplan wurde in der Sitzung am 29.06.2023 der Satzungsbeschluss getroffen. Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3) wurde der § 13 b BauGB jedoch als Verstoß gegen das Unionsrecht gewertet, weshalb der Bebauungsplan nicht wirksam in Kraft treten konnte.

Gemäß § 215a BauGB können Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB a. F. nun durch ein ergänzendes Verfahren abgeschlossen werden. Hierzu wurde ein Umweltbericht sowie eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erstellt und zu den bereits bestehenden Unterlagen hinzugefügt.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.09.2024 hierzu den Billigungs- und Auslegungsbeschluss getroffen.

Das zu überplanende Gebiet liegt am Ortsausgang von Rechberg im Bereich der Leonhard-Nübler-Straße und des Vogelherdwegs.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Rechberg Süd“ (Allgemeines Wohngebiet) und die Begründung einschließlich des Umweltberichts und der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet unter www.beratzhausen.com unter Aktuelles -> Amtstafel/Fundbüro sowie unter dem „Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ unter www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal vom 11.10.2024 bis einschließlich 13.11.2024 veröffentlicht.

 

Andere, leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit: Öffentliche Auslegung

Zusätzlich werden in der Zeit vom 11.10.2024 bis einschließlich 13.11.2024 der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht sowie die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rathaus Beratzhausen, Nebengebäude, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, Zimmer 105 ausgelegt.

Die Einsicht in die Unterlagen ist während des o. g. Zeitraums zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses möglich:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:                  07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Donnerstag:                                                                       13.00 Uhr – 18.00 Uhr

(mittwochs geschlossen)

Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann in Ausnahmefällen auch außerhalb der genannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (09493/9400-14) eine Einsichtnahme ermöglicht werden.

Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können aber auch auf anderem Weg (z. B. in Textform per Brief oder zur Niederschrift während der Dienststunden) abgegeben werden.

 

Stellungnahmen können gemäß §4a Abs. 3 Satz 4 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Bereichen (Umweltbericht und Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Beratzhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Für das o.g. Bauleitplanverfahren sind derzeit folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Bevölkerung, Gesundheit, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter jeweils mit „Bestandsbeschreibung“, „Auswirkungen“ und „Bewertung der Auswirkungen“
  • Immissionstechnischer Bericht Projekt Nr. 2022-2078, IFB Eigenschenk
  • Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg, Abteilung Natur- und Umweltschutz (07.09.2022): Hinweise zur Pflanzliste
  • Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg, Fachreferent Immissionsschutz (27.09.2022): Hinweise zur planlichen Festsetzung der Immissionsschutzmaßnahmen.  
  • Stellungnahme der Autobahn GmbH (27.04.2022): Hinweise zu Emissionen der angrenzenden Autobahn A3
  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt (02.06.2022): Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz, zur Verwendung von Recycling-Baustoffe, zur Abwasserbeseitigung, zu Starkregenereignissen

 

Schutzgüter und untergeordnete Themenblöcke Art der umweltrelevanten Informationen
 

Mensch, Bevölkerung, Gesundheit

Schallimmissionen

Erholungsbereich

 

Stellungnahmen, Umweltbericht

Immissionsgutachten

 

 

Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Lebensräume

Artenschutz

 

Stellungnahmen, Umweltbericht,

allg. Vorprüfung des Einzelfalls

 

Fläche und Boden

Qualität und Nutzung landwirtschaftlicher Flächen

Keine Vorbelastungen/Altlasten

 

Umweltbericht, Stellungnahmen
 

Wasser

Kein Wasserschutzgebiet

Boden-Wasserhaushalt/Versiegelung

 

Umweltbericht, Stellungnahmen, Begründung
 

Klima/Luft

Mikroklima

 

Umweltbericht, Begründung
 

Landschafts- und Ortsbild

Ortsrandeingrünung

 

Umweltbericht, Begründung
 

Kultur und sonstige Sachgüter

keine beachtenswerte Blickachse zu Denkmälern

 

NATURA2000-Gebiet

Umweltbericht, Begründung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Beratzhausen, 02.10.2024                                            

                                                                                                            angeheftet: 02.10.2024

Matthias Beer, 1. Bürgermeister                                                  abgenommen: 14.11.2024

 

Anlagen

>>2024-09-26_Ergänztes Verfahren_BBP Rechberg Süd

>>Die Autobahn 27.04.2022

>>S33-1_Beratzhausen_BPL Rechberg Süd

>>S33-2

>>WWA 02.06.2022