Bekanntmachung des Landratsamtes Regensburg
Vollzug der tierseuchenrechtlichen Vorschriften; Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis Regensburg zu präventiven Zwecken Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest Das Staatliche Landratsamt Regensburg erlässt folgende Allgemeinverfügung: I. Alle Halter von Geflügel im Landkreis Regensburg bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel haben sicherzustellen, dass a) die Ein- und Ausgänge zu den Ställen