Niederschlagswasserbeseitigung – Aktualisierung der einleitenden Flächen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Markt Beratzhausen hat im Jahr 2005 die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Diese gesetzliche Anwendung bedeutete damals ausdrücklich nicht eine zusätzliche Gebühr in der Abwasserbeseitigung, sondern eine Aufteilung der gesamten Kostendeckung auf Schmutzwasserentsorgung auf der einen Seite und Niederschlagswasserbeseitigung auf der anderen. Somit entstand eine, auch in meinen Augen gerechtere Verteilungsweise






