Der Fachbereich Planen und Bauen informiert
Beginn der Vogelbrutzeit - Verbot von Heckenrückschnitten und Baumfällungen Auf Grund des Beginns der Vogelbrutzeit ab 1. März wird auf die aktuelle Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz hingewiesen: In Bayern gilt das Naturschutzgesetz des Bundes (§ 39 BNatSchG) zum Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Gehölzen. Dieses schützt Nistplätze und Lebensräume









