Hinweis der Gemeindekasse
Die erste Rate 2022 der Grundsteuer und die erste Rate 2022 Gewerbesteuervorauszahlung ist am 15.02.2022 zur Zahlung fällig. Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die jeweiligen Pflichtigen selbst für eine pünktliche Zahlung