Hinweis der Gemeindekasse
Die zweite Rate 2023 der Grundsteuer, die zweite Rate 2023 Kanalgebühren und die zweite Rate 2023 Gewerbesteuervorauszahlung ist am 15.05.2023 zur Zahlung fällig. Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die jeweiligen Pflichtigen selbst








