Information zur Waldbrandgefahr
Der Markt Beratzhausen weist zur Sensibilisierung hiermit auf die allgemeinen Verhaltensempfehlungen zur Vermeidung von Waldbränden und sonstigen Vegetationsbränden hin: In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober. Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster. Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer. Fahrzeuge









