Hinweis der Gemeindekasse
Die vierte Rate 2024 der Grundsteuer, die vierte Rate 2024 Kanalgebühren und die vierte Rate 2024 Gewerbesteuervorauszahlung ist am 15.11.2024 zur Zahlung fällig. Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die jeweiligen Pflichtigen selbst für eine pünktliche Zahlung








