Hinweis der Gemeindekasse
Die erste Rate 2025 der Grundsteuer und die erste Rate 2025 Gewerbesteuervorauszahlung ist am 15.02.2025 zur Zahlung fällig. Die Abbuchung erfolgt am darauffolgenden Werktag. Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die jeweiligen Pflichtigen selbst für eine







