Bekanntmachung
Bekanntmachung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab: Haushaltssatzung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab Auf Grund von Art. 4O Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für
