Bekanntmachung

Bekanntmachung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab: Haushaltssatzung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab   Auf Grund von Art. 4O Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab folgende Haushaltssatzung: § 1   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für

2021-01-07T14:51:32+00:00Januar 7th, 2021|

Bekanntmachung

FESTSETZUNG DER GRUNDSTEUER A UND B FÜR DAS JAHR 2021   Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) i.d.F. vom 7.8.1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu

2021-01-07T09:36:22+00:00Januar 7th, 2021|

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)   Widmungsverfügung: Widmung bzw. Aufstufung der Ortsstraße „Rufenried“ für den öffentlichen Verkehr, Fl.Nr. 710, Gemarkung Mausheim   Als Zufahrt zu den Wohnbauflächen wird diese Straße zu einer Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörde ist der Markt Beratzhausen.  

2020-12-10T09:39:57+00:00Dezember 10th, 2020|

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)   Widmungsverfügung: Widmung bzw. Aufstufung der Ortsstraße „Hinterthann“ für den öffentlichen Verkehr, Fl.Nr. 633, Gemarkung Schwarzenthonhausen.   Als Zufahrt zu den Wohnbauflächen wird diese Straße zu einer Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörde ist der Markt Beratzhausen.  

2020-12-10T09:39:03+00:00Dezember 10th, 2020|

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)   Widmungsverfügung: Widmung des Fußweges „Nähe Steigerwaldstraße“ für den öffentlichen Verkehr, Fl.Nr. 871/37, Gemarkung Beratzhausen   Als Zufahrt zu den Wohnbauflächen wird diese Straße zu einer Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörde ist der Markt Beratzhausen.   Beschreibung:

2020-12-10T09:37:59+00:00Dezember 10th, 2020|

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 22.10.2020 die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer des Marktes Beratzhausen beschlossen.   Diese tritt am 01.01.2021 in Kraft.   Eine Ausfertigung der Satzung liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten   Mo bis Fr.:                                            07.30 Uhr – 12.30 Uhr

2020-11-05T10:17:37+00:00November 5th, 2020|

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 22.10.2020 die Hundeanleinverordnung des Marktes Beratzhausen beschlossen.   Diese tritt am 13.11.2020 in Kraft.   Eine Ausfertigung der Satzung liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten   Mo bis Fr.:                                            07.30 Uhr – 12.30 Uhr Do.:                                                       13.00 Uhr – 18.00

2020-11-05T10:16:28+00:00November 5th, 2020|

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung   Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)   Widmungsverfügung:   Widmung der Ortsstraße „Steigerwaldstraße“ für den öffentlichen Verkehr, Fl.Nr. 871/36, Gemarkung Beratzhausen   Als Zufahrt zu den Wohnbauflächen wird diese Straße zu einer Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörde ist der Markt Beratzhausen.  

2020-11-05T10:15:23+00:00November 5th, 2020|

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung   Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)   Widmungsverfügung:   Widmung der Ortsstraße „Am Sägewerk“ für den öffentlichen Verkehr, Fl.Nr. 1350/1, Gemarkung Mausheim   Als Zufahrt zu den Wohnbauflächen wird diese Straße zu einer Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörde ist der Markt Beratzhausen.

2020-11-05T10:14:10+00:00November 5th, 2020|

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung   Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)   Widmungsverfügung:   Widmung des Fuß-/Radweges „Nähe Steigerwaldstraße“ für den öffentlichen Verkehr, Fl.Nr. 871/37, Gemarkung Beratzhausen   Als Zufahrt zu den Wohnbauflächen wird diese Straße zu einer Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörde ist der Markt Beratzhausen.

2020-11-05T10:12:58+00:00November 5th, 2020|
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