Information des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) Seit dem 01.04.2023 können nun auch die Anträge auf Härtefallhilfen gestellt werden. Leider ist dies aktuell nur online möglich. Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger soll in Bayern durch das Unternehmen KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG) erfolgen. Nachfolgend Antworten auf die







