Amtstafel

Bekanntmachung des Zweckverbandes der Wasserversorungsgruppe Laber-Naab

Eine Ausfertigung der Haushaltssatzung 2023   liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Beratzhausen, Marktstrasse 33, 93176 Beratzhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten   Mo, Di, Do, Fr.:                                   07.30 Uhr – 12.30 Uhr Do.:                                                       13.00 Uhr – 18.00 Uhr   bis zum 22.05.2023 öffentlich aus und ist auf der Homepage unter www.beratzhausen.com einsehbar.   Die Haushaltssatzung tritt mit

2023-05-04T09:15:23+00:00Mai 4th, 2023|

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 22.12.2022 die redaktionelle Änderung / Klarstellung der Vereinsfördersatzung des Marktes Beratzhausen beschlossen. Die geänderte Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.   Die neue Vereinsfördersatzung ersetzt die Vereinsfördersatzung vom 24.03.2022.   Die Satzung wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer

2023-04-27T11:28:36+00:00April 27th, 2023|

Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Marktes Beratzhausen für das Haushaltsjahr 2023   Auf Grund des Art 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Marktgemeinderat Beratzhausen in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.02.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: I.   Haushaltssatzung   § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit

2023-04-05T11:29:40+00:00April 5th, 2023|

Bekanntmachung

Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Beratzhausen vom 01.12.2021 (BGS/EWS)   Auf Grund Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91-92)

2023-05-11T07:23:53+00:00April 5th, 2023|

Bekanntmachung

Mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 27.01.2023 wurde die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis des Marktes Beratzhausen für das Einleiten von in der Kläranlage Beratzhausen gereinigtem Abwasser in die Schwarze Laber geändert.   Die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Zehentberg VI“ sowie von der Staatsstraße 2041 und deren Wirtschaftswegen und das durch die Straßengräben aufgefangene wildabfließende

2023-02-09T13:29:45+00:00Februar 9th, 2023|

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die Satzung des Marktes Beratzhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Beratzhausen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung; KiTaGebS) erlassen. Die Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.   Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur

2023-02-09T08:33:02+00:00Februar 9th, 2023|

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 die Satzung des Marktes Beratzhausen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Markt Beratzhausen“ erlassen. Die geänderte Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.   Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes „Ortskern Markt Beratzhausen“ vom 25.11.2021 außer Kraft.   Die

2023-01-24T06:59:52+00:00Januar 24th, 2023|

Bekanntmachung

Mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 21.12.2022 wurde dem Markt Beratzhausen die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „An der Mühlenstraße“ sowie der Bestandsflächen (Teilabschnitt der Mühlenstraße) in die Schwarze Laber (Fl. Nr. 244/3, Gemarkung Beratzhausen) erteilt.   Die gehobene Erlaubnis mit den dazugehörigen Plänen liegt vom 26.01.2023 bis

2023-01-24T06:59:09+00:00Januar 24th, 2023|

Bekanntmachung

Mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 10.01.2023 wurde dem Markt Beratzhausen die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Rechberg sowie aus den Baugebieten „Rechberg Nord I“ und „Rechberg Nord II“ in den Untergrund (Grundwasser) erteilt.   Die gehobene Erlaubnis mit den dazugehörigen Plänen liegt vom 26.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023

2023-01-24T06:58:15+00:00Januar 24th, 2023|

Bekanntmachung

FESTSETZUNG DER GRUNDSTEUER A UND B FÜR DAS JAHR 2023   Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) i.d.F. vom 7.8.1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu

2023-01-12T14:03:56+00:00Januar 12th, 2023|
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