Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Satzung zur Pauschalierung des Aufwendungs- und Kostenersatzes für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Beratzhausen (Feuerwehr-Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung) beschlossen.   Diese Satzung wurde am 26.02.2021 ausgefertigt und tritt am 01.04.2021 in Kraft.   Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für

2021-03-04T10:55:12+00:00März 4th, 2021|

Bekanntmachung

Neuvergabe der Stromkonzession   Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)   Der Markt Beratzhausen macht bekannt, dass der Marktgemeinderat in der Sitzung am 25.02.2021 entschieden hat, für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit elektrischer Energie auf dem gesamten Gebiet des Marktes Beratzhausen mit der Bayernwerk Netz GmbH, Regensburg, einen neuen Wegenutzungsvertrag

2021-03-04T10:49:53+00:00März 4th, 2021|

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze (Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung) des Marktes Beratzhausen beschlossen.   Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.   Eine Ausfertigung der Satzung liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während

2021-02-18T10:04:58+00:00Februar 18th, 2021|

Bekanntmachung des Landratsamtes Regensburg

Vollzug der tierseuchenrechtlichen Vorschriften; Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis Regensburg zu präventiven Zwecken   Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest   Das Staatliche Landratsamt Regensburg erlässt folgende   Allgemeinverfügung:   I.   Alle Halter von Geflügel im Landkreis Regensburg bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel haben sicherzustellen, dass a) die Ein- und Ausgänge zu den Ställen

2021-02-04T10:22:52+00:00Februar 4th, 2021|

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 die Satzung über die Nutzung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Objekten des Marktes Beratzhausen beschlossen. Diese tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft. Eine Ausfertigung der Satzung liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten Mo bis Fr.:                                            07.30 Uhr –

2021-01-14T12:54:58+00:00Januar 14th, 2021|

Bekanntmachung

Bekanntmachung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab: Haushaltssatzung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab   Auf Grund von Art. 4O Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab folgende Haushaltssatzung: § 1   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für

2021-01-07T14:51:32+00:00Januar 7th, 2021|

Bekanntmachung

FESTSETZUNG DER GRUNDSTEUER A UND B FÜR DAS JAHR 2021   Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) i.d.F. vom 7.8.1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu

2021-01-07T09:36:22+00:00Januar 7th, 2021|

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)   Widmungsverfügung: Widmung bzw. Aufstufung der Ortsstraße „Rufenried“ für den öffentlichen Verkehr, Fl.Nr. 710, Gemarkung Mausheim   Als Zufahrt zu den Wohnbauflächen wird diese Straße zu einer Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörde ist der Markt Beratzhausen.  

2020-12-10T09:39:57+00:00Dezember 10th, 2020|

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)   Widmungsverfügung: Widmung bzw. Aufstufung der Ortsstraße „Hinterthann“ für den öffentlichen Verkehr, Fl.Nr. 633, Gemarkung Schwarzenthonhausen.   Als Zufahrt zu den Wohnbauflächen wird diese Straße zu einer Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörde ist der Markt Beratzhausen.  

2020-12-10T09:39:03+00:00Dezember 10th, 2020|

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)   Widmungsverfügung: Widmung des Fußweges „Nähe Steigerwaldstraße“ für den öffentlichen Verkehr, Fl.Nr. 871/37, Gemarkung Beratzhausen   Als Zufahrt zu den Wohnbauflächen wird diese Straße zu einer Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörde ist der Markt Beratzhausen.   Beschreibung:

2020-12-10T09:37:59+00:00Dezember 10th, 2020|
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