Die Friedhofverwaltung informiert
Die Friedhofverwaltung weist darauf hin, dass es laut Friedhofsatzung der Gemeinde Beratzhausen nicht gestattet ist, Erinnerungsgegenstände an den Urnenstelenanlagen und am Urnenbaumgrabfeld dauerhaft abzustellen. Grundsätzlich besteht Verständnis dafür, dass bepflanzte Schalen und Körbe sowie Herzen, Engelsfiguren usw. für die Angehörigen als sichtbare Zeichen der Trauer und des Gedenkens zur Friedhofkultur gehören. Für Erdgräber









