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Information aus dem Rathaus

  Sitzung des Marktgemeinderates vom 30.01.2025   Am 30.01.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 7 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 8 Tagesordnungspunkte behandelt.   Anwesend waren: 1. Bürgermeister Herr Matthias Beer   2. Bürgermeister Herr Andreas Niebler   3. Bürgermeister Herr Ludwig Scheuerer   Marktgemeinderätinnen/-räte: Herr Manfred Achhammer                                                           Herr Peter Liebl Herr Robert Achhammer                                                              Herr Sebastian Liedtke Frau Sabine Ferstl                                                                           Herr Josef Pilz Herr Jürgen Friedmann                                                                 Herr Gerhard Rinkes Herr Herbert Gabriel                                                                      Herr Christian Scheuerer Herr Andreas Kastl                                                                          Herr Josef Weigert jun. Herr Michael Landfried   Niederschriftführer Herr Benedikt Hartl   Abwesende und entschuldigte Personen: Marktgemeinderätinnen/-räte Herr Georg Fromm Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse Herr Christian Kraus Frau Bettina Laßleben Herr Tobias Walter   Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.   TOP 1 - Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.12.2024, Nr. 1-3   Beschluss: Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.12.2024, Nr. 1 – 3, werden keine Einwendungen erhoben.   Abstimmungsergebnis:   Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16    TOP 2 - Allgemeine Informationen   Es gab keine Allgemeinen Informationen.   TOP 3 - 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Sondergebiet Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof" ; hier: Aufstellungbeschluss   Beschluss: Flächennutzungsplan Für die 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan hinsichtlich des Sondergebiets „Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Flur-Nrn. 977/1, 984, 985 und 991 der Gemarkung Schwarzenthonhausen gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ergibt aus beiliegendem Lageplan vom 30.01.2025, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.   Bebauungsplan Für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Sondergebiets „Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Flur-Nrn. 977/1, 984, 985 und 991 der Gemarkung Schwarzenthonhausen gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ergibt aus beiliegendem Lageplan vom 30.01.2025, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.   Parallelverfahren Die o. g. Verfahren werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.   Abweichung vom Grundsatzbeschluss Vom Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderats, keine Bauleitplanung für Freiflächen-PV-Anlagen durchzuführen, wird hiermit abgewichen. Dies wird auf Grund des Abwägungsbelangs des § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. e) BauGB begründet, wonach bei gemeindlichen Bauleitplanungen die Versorgung mit Wasser ausreichend berücksichtigt werden muss. Zur Sicherstellung der öffentlichen Versorgungssicherheit mit Trinkwasser ist daher die Abweichung gerechtfertigt. Im Übrigen wird am Grundsatzbeschluss festgehalten.   ungeändert beschlossen               Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16    TOP 4 - 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Sondergebiet Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof" ; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss   Beschluss: Der Marktgemeinderat billigt die vom Büro Bartsch vorgelegten Pläne zur 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan sowie für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet „Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“.   Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1  BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1  BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren

Der Fachbereich Planen & Bauen informiert

Teilweise Vollsperrung Leonhard-Nübler Straße, Rechberg   Aufgrund bevorstehender Arbeiten an einem Kanalanschluss wird es zu einer Vollsperrung in der Leonhard-Nübler-Straße kommen.   Die Vollsperrung wird vom 17.02.2025 - 03.03.2025 erfolgen. Die Sperrung ist notwendig, da ansonsten die zur Arbeits- und Verkehrssicherheit notwendigen Arbeitsräume nicht freigehalten werden können.   Den genauen Streckenabschnitt der Vollsperrung entnehmen Sie dem Lageplan.   Markt Beratzhausen Fachbereich Planen & Bauen

Der Markt Beratzhausen gratuliert

Herzlichen Glückwunsch an Uli Kranzbühler und die Knierutscher zum Umzug in das neue/alte Heim. Von außen noch Baustelle ist es innen ein tolles Nest für die Kids geworden. Betreut werden hier zeitgleich bis zu 10 „U3-Kids“. Zusammen mit der zweiten Gruppe bieten die Knierutscher e.V. so für bis zu 30 Kinder eine Tagesbetreuung an.   Bei dem Gebäude handelt es sich um die ehemalige evangelische Kirche. Diese wird nach dem Umbau und Anbau durch die Lebenshilfe Regensburg ab Herbst neben den Knierutschern auch Heimat für 24 Menschen mit Handicap bieten. Ein Musterprojekt für Inklusion, Kirche, Kinder und Nachhaltigkeit.     Matthias Beer Bürgermeister

Kuratorium Beratzhausen-Ceyrat

Das Kuratorium Deutsch-Französische Freundschaft Beratzhausen-Ceyrat hat auch in diesem Jahr wieder Kochabende veranstaltet. An zwei Abenden, 18. und 25.01.2025 haben insgesamt 56 Teilnehmer in der Schulküche Beratzhausen jeweils ein 5 Gänge-Menü zubereitet.   Aufgeteilt in jeweils 4 Küchen wurden französische Spezialitäten, unter Anleitung von Marcus und Nicola Kunz und Anneliese Peter gekocht z. B. Amuse Gueule Rilettes de porc und betterave, Linsensalat und ein französisches Kartoffelgericht, Filet de Porc und zum Dessert eine Tarte mit Heidelbeeren. Eine Auswahl von Käse aus der Auvergne durfte natürlich zum Abschluß nicht fehlen.   Danke an unsere Someliers, die uns an den Abenden mit einer guten Auswahl französischer Weine versorgt haben. Es hat wieder allen sehr viel Spaß gemacht und das Jubiläumsjahr 2025 ist grandios gestartet.   Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Teilnehmern für die zwei schönen, lustigen Abende, für tolle Gespräche beim Kochen und gutes Essen und hervorragenden Wein.   Danke an alle Helfer bei der Vorbereitung vor allem an Nici fürs organisieren der Kochutensilien. Markus danke für das selbstgebackene Baquette und die tolle Präsentation der Rezepte und der Broschüre Geschichte und Gerichte aus Ceyrat.   Danke an die Gemeinde, Herrn Bürgermeister Beer, für das Überlassen der Schulküche, wir hoffen dass wir sie in irgendeiner Weise auch in Zukunft nutzen können.   Anneliese Peter und Marcus Kunz Vorstandschaft Kuratorium   Bilder: Anneliese Peter

Bekanntmachung des Zweckverbandes der Wasserversorungsgruppe Laber-Naab

Die 9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab vom 19.12.2024 wurde im Amtsblatt des Landkreises Nr. 52/2024 vom 23.12.2024 veröffentlicht.   Die 9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft und liegt gemäß § 4 BekV für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Einsichtnahme bereit.   Beratzhausen, den 30.01.2025   Markt Beratzhausen   Matthias Beer Bürgermeister

Nächste öffentliche Sitzung des Marktgemein-derates

Die nächste öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates findet am Donnerstag, den 30.01.2025, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Zehentstadels statt. Tagesordnung: Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.12.2024, Nr. 1-3 Allgemeine Informationen 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Sondergebiet Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof" ; hier: Aufstellungbeschluss 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Sondergebiet Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof" ; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss Antrag der SPD Fraktion auf Errichtung eines Fahrradständers / Zehentstadel Anfragen & Berichte der Beauftragten Anschließend nicht öffentliche Sitzung.

Rückblick Neujahrsempfang 2025

Am 19. Januar 2025 fand der Neujahrsempfang der Marktgemeinde Beratzhausen in der Mehrzweckhalle der Gottfried-Kölwel-Grundschule Beratzhausen statt. Bürgermeister Matthias Beer, 2. Bürgermeister Andreas Niebler und 3. Bürgermeister Ludwig Scheuerer begrüßten die zahlreichen Gäste des öffentlichen Lebens, die sich anschließend in das Gästebuch des Marktes Beratzhausen eintrugen.   Nach der Begrüßungsrede von Bürgermeister Matthias Beer standen die Grußworte von Landrätin Tanja Schweiger, MdL Patrick Grossmann und MdB Peter Aumer auf dem Programm.   Pfarrer Johann Christian Rahm und Pfarrerin Julia Sollinger spendeten den Segen für das neue Jahr.   Anwesend waren ehemalige Bürgermeister des Marktes Beratzhausen, Kreisräte, die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden, Träger des Ehrenrings und der Bürgermedaille des Marktes Beratzhausen, Marktgemeinderäte, Mitarbeiter des Marktes Beratzhausen, Vereins- und Kirchenvertreter, Vertreter der Feuerwehren, Schulen und Kindergärten sowie Gewerbetreibende und Firmenvertreter.   D´Lang Boum sorgten für die musikalische Umrahmung des Neujahrsempfangs. Nach der Neujahrsansprache des Bürgermeisters bot sich bei Getränken und Gebäck im Anschluss die Gelegenheit für anregende Gespräche über die Ereignisse des vergangenen Jahres und die Aussichten auf das Jahr 2025.     Der Markt Beratzhausen bedankt sich ganz herzlich bei Landrätin Tanja Schweiger, MdL Patrick Grossmann, MdB Peter Aumer, Pfarrer Rahm sowie Pfarrerin Julia Sollinger und allen anwesenden Gästen für die Teilnahme am Neujahrsempfang.   Besonderer Dank an die Mitarbeiter für die Mithilfe am Sektbuffet.  

Vorankündigung

Seniorennachmittag ehemalige Gemeinde Schwarzenthonhausen   Der Seniorennachmittag der ehemaligen Gemeinde Schwarzenthonhausen findet am Mittwoch, den 9. April 2025, um 14.00 Uhr, im Gasthaus Alte Schule in Hardt statt.   Die Einladungen hierzu werden zeitnah versandt.

Information des Bürgerbüros – Briefwahlanträge zur Bundestagswahl 2025

Lt. Mitteilung unseres Softwareanbieters AKDB werden in den nächsten Tagen die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl an die Bürgerinnen und Bürger per Post zugestellt.   Sie können dann nach Erhalt dieser Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen.   Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:   Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein entsprechender Antrag, der vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeinde eingereicht werden kann (Einwurf in den Briefkasten neben der Rathaustür oder persönliche Vorsprache). Mit Hilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes (Einlesen per Smartphone). Link auf der Startseite der Gemeindehomepage (beratzhausen.com) bzw. über das Bürgerserviceportal   Die Landeswahlleitung entscheidet erst am 24.01.2025 über die Zulassung der Landeslisten zur Bundestagswahl. Der Druck der Stimmzettel wird dann erst vermutlich Ende Januar/Anfang Februar stattfinden.   Voraussichtlich am 04./05.02.2025 erhalten wir ein kleines Kontingent an Stimmzetteln, sodass dann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen gerechnet werden kann.   Online-Anträge (über Bürgerserviceportal bzw. QR-Code) sind bis Dienstag, 18.02.2025, 15.00 Uhr, möglich. Wir empfehlen allerdings eine zeitnahe Beantragung der Briefwahlunterlagen, sobald Sie die Wahlbenachrichtigungen erhalten haben.   Markt Beratzhausen Bürgerbüro

Hinweis zum Entsorgungskalender

In den letzten Tagen gingen vermehrt Fragen und Beschwerden bei der Gemeinde ein, bezüglich der Leerung der Mülltonnen. Die Fa. Pöppl hat für das Jahr 2025 in einigen Straßen und Ortsteilen die Tage der Müllabfuhr geändert.   Bitte beachten Sie die Beschreibung auf den Entsorgungskalendern zu den verschiedenen Abfuhrterminen im Hauptort und in den Ortsteilen, um Missverständnisse zu vermeiden.   Sollten weiterhin Probleme mit der Müllentsorgung auftreten, können die Betroffenen sich direkt an das Landratsamt, Herrn Einweg, Tel. 0941 4009-848 oder abfallwirtschaft@landratsamt-regensburg.de wenden, um weitere Informationen oder Unterstützung zu erhalten.

Information aus dem Rathaus

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 13.01.2025   Am 13.01.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 8 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.   Anwesend waren: 1. Bürgermeister Herr Matthias Beer   Ausschussmitglieder Herr Manfred Achhammer                           Herr Andreas Kastl Herr Robert Achhammer                               Herr Michael Landfried  Frau Sabine Ferstl                                             Herr Peter Liebl Herr Jürgen Friedmann                                   Herr Christian Scheuerer Herr Georg Fromm                                          Herr Josef Weigert jun.   Niederschriftführer Herr Benedikt Hartl   Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.   TOP 1 - Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.12.2024, Nr. 1-9   Beschluss: Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.12.2024, Nr. 1 – 9, werden keine Einwendungen erhoben.   ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11    TOP 2 - Allgemeine Informationen   Es gab keine Allgemeinen Informationen in der öffentlichen Sitzung.   TOP 3 - Antrag auf Erweiterung einer Getreideerfassungsanlage am Grundstück Auf der Höh 1; hier: Getreidelagersilos   Beschluss: Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Erweiterung einer Getreideerfassungsanlage auf dem Grundstück Auf der Höh 1 in 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.   Sofern entwässerungsrechtliche Belange betroffen werden, sind diese in jeweils eigenständigen Verfahren zu bearbeiten.   Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.   Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.   ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11  TOP 4 - Bauantrag auf Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung des Feuerwehrgerätehauses zu Wohnraum, Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum, Errichtung eines Anbaus, von Gauben und eines Carports auf der Fl.Nr. 634/49 Gem. Beratzhausen (Falkenstr. 7)   Beschluss: Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung des Feuerwehrgerätehauses zu Wohnraum, Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum, Errichtung eines Anbaus, von Gauben und eines Carports auf dem Grundstück Falkenstr. 7, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung, an Begrünung und Barrierefreiheit der Stellplätze sind zu beachten. Es sind 11 Stellplätze zu errichten.   Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem anzuschließen. Die Ansichten sind noch vorzulegen.   Auf die Stellungnahme bzgl. Löschwassernachweis des Zweckverbandes Laber-Naab wird zwingend hingewiesen. Der Nachweis ist für das Erfüllen einer gesicherten Erschließung vorzubringen.   Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.   Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträgern bzw. Organisation.   geändert beschlossen    Für: 10  Gegen: 1  Anwesend: 11    TOP 5 - Antrag auf Vorbescheid über Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Geräte und Heu auf der Fl.Nr. 389 Gem. Mausheim   Beschluss: Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Voranfrage über Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Geräte und Heu auf der Fl.Nr. 389 Gem. Mausheim, sein

agilis Fahrpläne

Die Fahrpläne 2025 für die agilis, gültig ab 15.12.2024, (Nürnberg Hbf nach Plattling und zurück, München Flughafen Terminal) sind eingetroffen. Für Interessierte liegen die Fahrpläne im Infoständer des Rathauses zur Abholung bereit.

Jubiläumsjahr 2025 – 50 Jahre Partnerschaft Beratzhausen-Ceyrat

Wir starten ins Jubiläumsjahr 2025!   Es ist einiges geboten, wir feiern in Beratzhausen und Ceyrat das 50-jährige Bestehen der Partnerschaft. Diese Städtepartnerschaft wurde 1975 gegründet und hat seitdem eine Vielzahl von Austauschprogrammen, kulturellen Veranstaltungen und Freundschaftsinitiativen hervorgebracht. Zum Jubiläumsjahr sind verschiedene Feierlichkeiten und Veranstaltungen u.a. ein Europafest geplant, um die bedeutende Verbindung zwischen Beratzhausen und Ceyrat zu würdigen. Ziel dieser Feierlichkeiten ist es, die Freundschaft zwischen den beiden Gemeinden zu stärken, den interkulturellen Austausch zu fördern und die gemeinsamen Werte von Solidarität und Verständnis zu betonen.   Ihr Matthias Beer   >>Informationen und Anmeldeformular 50 Jahre Städtepartnerschaft Beratzhausen-Ceyrat  

Der Markt Beratzhausen bedankt sich bei der Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG

Der Markt Beratzhausen dankt…   Auch im vergangenen Jahr kam die Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG dem Motto „aus der Region – für die Region“ nach und hat wieder soziales Engagement bewiesen So wurden im Jahr 2024 wieder Kindergärten, Kinderheime, Schulen, Vereine sowie caritative und mildtätige Einrichtungen und Organisationen unterstützt. Möglich wurden die Spenden durch den Reinertrag aus dem Gewinnsparen des VR Gewinnsparvereins Bayern.   Im Bereich der Gemeinde Beratzhausen erhielten der Tischtennisverein Beratzhausen, der OGV Oberpfraundorf, der TSV Beratzhausen, die Prinzengarde Beratzhausen, die Blaskapelle Oberpfraundorf, die Grundschule Beratzhausen, die JFG Schwarze Laber, der Verein zur Förderung des Handballsports Hemau/Beratzhausen und die DJK Oberpfraundorf großzügige Spenden. Auch wurden im vergangenen Jahr wieder Mützen mit LED-Licht für die Erstklässler zur Sicherheit auf dem Schulweg bereitgestellt.     Einige der Spendenempfänger konnte Marktbereichsleiter Andreas Scheuerer Ende des Jahres bei einem kleinen Empfang begrüßen.   Ich bedanke mich, auch im Namen der Vereine und Organisationen, sehr herzlich für das außerordentliche soziale Engagement und die großzügige Spende der Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG.   Matthias Beer Bürgermeister   Bildunterschrift: Unser Bild zeigt einige Vertreter der Spendenempfänger zusammen mit Marktbereichsleiter Andreas Scheuerer (3. von links).                                                                                                                                                            Foto: Annalena Fromm/Raiffeisenbank

Fasching 2025

Faschingszug der Marktgemeinde Beratzhausen am 01.03.2025   13.00 Uhr Aufstellung, 14.00 Uhr Abmarsch Veranstaltungsort/After-Zug-Party: Volksfestplatz   Die Anmeldung für den Faschingszug läuft bereits. Die Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage unter www.beratzhausen.com/Startseite rechts   Anmeldeschluss verlängert bis 10.02.2025!!!

Fulminanter Auftakt in die Faschingssaison

Prinzengarde Beratzhausen – „Disney – ein Ort, wo Träume wahr werden“!   Letzten Freitag startete in der Mehrzweckhalle mit dem Inthroball die Faschingssession 2024/25.   Das neue Prinzenpaar, ihre Lieblichkeit Manuela I. und seine Tollität Daniel I. mit dem Kinderprinzenpaar Prinzessin Hannah I. und Prinz Luca I. haben vom scheidenden Prinzenpaar Stivi I. und Jonas I., mit dem Kinderprinzenpaar Prinzessin Mia I. und Prinz Luis I. die Insignien sowie Amt und Würden übernommen.   Mit dem Motto: „Disney – ein Ort, wo Träume wahr werden!“ konnte die Prinzengarde gebührend den Faschingsauftakt feiern.   Der Gardepräsident Christian Eglmeier und sein Vize Tobias Riecke mit dem gesamten Hofstaat – die Bambinis, Kindergarde, Rote Funken, Jugendshowtanzgruppe und das aktive Helferteam waren bestens vorbereitet.   Bereits am Samstag, den 4. Januar 2025 folgte das nächste Highlight. Die Prinzengarde hatte verschiedene Faschingsgesellschaften zum Freundschaftsgardetreffen geladen.   10 Garden mit ihren Prinzenpaaren oder Kinderprinzenpaaren waren beim Freundschafts-Gardetreffen mit von der Partie.   Faschingsgesellschaften aus Hohenfels, Diesenbach, Schmidmühlen, Regensburg, Köfering, Meckenhausen, Steinberg am See, Dietldorf sowie d´Rummlfelser aus Fischbach reisten in der Marktgemeinde an.   Die Garden zeigten einen Tanz aus ihrem Programm und trugen sich in das Gästebuch des Marktes Beratzhausen ein. Der Markt Beratzhausen bedankt sich sehr herzlich bei der Prinzengarde Beratzhausen, allen voran natürlich Präsident Christian Eglmeier, für die herausragende Organisation der Veranstaltungen und wünscht eine tolle Faschingssaison. Markt Beratzhausen   Matthias Beer 1. Bürgermeister

Der Markt Beratzhausen dankt

Am 5. Januar veranstaltete die WIB Beratzhausen e. V. eine Rauhnacht in der Marktstraße mit großem Feuerwerk, Feuerkünsten, mystischer Show der Labertaler Höllenteufel u.v.m. Das winterlich-magische Spektakel begeisterte zahlreiche Besucher aus Nah und Fern.   Der Markt Beratzhausen bedankt sich sehr herzlich bei der WIB Beratzhausen, allen voran 1. Vorsitzenden Mike Mehringer und seinem Stellvertreter Werner Schneider für die tolle Organisation der außerordentlichen, überragenden und über die Landkreisgrenzen hinaus bekannten Veranstaltung.   Herzlichen Dank für Euer Engagement und Eure Verbundenheit mit unserer Gemeinde.   Matthias Beer 1. Bürgermeister

Bekanntmachung

  Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten   Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).   Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:   Markt Beratzhausen, Marktstr. 33, 93176 Beratzhausen, Zimmer Nr. 1, Herr Braun, Telefon: 09493/9400-11   E-Mail: alfred.braun@markt-beratzhausen.de   Beratzhausen, den 09.01.2025 Gez. Braun, Leiter Bürgerbüro    

Das Klimaschutz-management informiert

Aktion „Beratzhausen effizient“ >> Förderprogramm   Im Rahmen unserer Klimaschutzoffensive um Bürger*innen beim privaten Klimaschutz bestmöglich zu unterstützen, bietet der Markt Beratzhausen auch 2025 wieder das Förderprogramm „Beratzhausen effizient“ – Gewährung von Zuschüssen für CO2- mindernde Maßnahmen an und in Gebäuden an. Anträge hierzu können ab dem 01.01.2025 gestellt werden. Das Förderprogramm wird von den Technischen Werken Schussental (tws) im Rahmen einer Ausschüttung derer drei Windkraftanlagen „Brenntenberg I“ unterstützt. Somit soll die Energiewende vor Ort spürbar gemacht werden.   Förderbedingungen:   Antragstellung und Zusageschreiben müssen zwingend vor dem Kauf erfolgen! Die Beschaffung des neuen Haushaltsgerätes bzw. der Plug-In PV-Anlage darf erst nach schriftlicher Förderzusage (Bewilligungsbescheid) erfolgen (der Bewilligungsbescheid wird i.d.R. taggleich ausgestellt). Gefördert werden nur private Haushalte innerhalb des Gemeindegebietes Beratzhausen. Gefördert werden die Ersatzbeschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte, sowie kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer Maximalleistung von 800 Wp (Plugin-PV) Die Förderung ist nur auf schriftlichen Antrag (Formblatt) möglich. Die Förderung ist zweckgebunden und darf nur für die im Bewilligungsbescheid festgesetzte Maßnahme verwendet werden. Die Fördersummen richten sich nach Art der Haushaltsgeräte und sind in untenstehender Tabelle aufgeführt. Nicht aufgeführte Geräte sind nicht förderfähig. Bereits gekaufte Geräte werden nicht gefördert. Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Es kann zu einer Überzeichnung kommen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bei einer Überzeichnung des Förderprogrammes können für das entsprechende Haushaltsjahr keine weiteren Mittel ausgezahlt werden. Entscheidend ist der Eingang des Förderantrages beim Klimaschutzmanagement des Marktes Beratzhausen. Die Förderrichtlinien werden in Gänze anerkannt. Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage folgender Unterlagen: o Rechnung (in Kopie) o Foto/Kopie des Energielabels (bei Haushaltsgeräten) Die Förderung können Sie mit dem Formular unter www.beratzhausen.com/foerderprogramm beantragen. Bitte beachten Sie hierzu die angepasste Förderrichtlinie. Das Formular reichen Sie bitte beim Klimaschutzmanagement Beratzhausen, Marktstr. 33, 93176 Beratzhausen ein.   Ansprechpartner für diese Aktion ist: Frau Kristin Traubinger Tel: 09493/9400-29 kristin.traubinger@markt-beratzhausen.de

Information aus dem Rathaus

Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.12.2024   Am 19.12.2024 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 3 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 2 Tagesordnungspunkte behandelt.   Anwesend waren: 1. Bürgermeister Herr Matthias Beer        2. Bürgermeister Herr Andreas Niebler   3. Bürgermeister Herr Ludwig Scheuerer      Marktgemeinderätinnen/-räte: Herr Manfred Achhammer                                                             Frau Bettina Laßleben  Frau Sabine Ferstl                                                                             Herr Peter Liebl Herr Georg Fromm                                                                          Herr Sebastian Liedtke    Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse                                   Herr Josef Pilz  Herr Andreas Kastl                                                                           Herr Gerhard Rinkes  Herr Christian Kraus                                                                         Herr Christian Scheuerer   Herr Michael Landfried                                                                  Herr Tobias Walter    Niederschriftführer Herr Benedikt Hartl    Abwesende und entschuldigte Personen: Marktgemeinderätinnen/-räte Herr Robert Achhammer Herr Jürgen Friedmann Herr Herbert Gabriel Herr Josef Weigert jun.   Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.   TOP 1 - Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 28.11.2024, Nr. 1-5   Beschluss: Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 28.11.2024, Nr. 1 – 5, werden keine Einwendungen erhoben.   ungeändert beschlossen               Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16    TOP 2 - Allgemeine Informationen   Sachverhalt: Der 1. Bürgermeister informiert über folgende Punkte: Der Förderbescheid des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg für den Trinkwasserbrunnen am Workoutpfad ist eingetroffen. Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Information über einige Änderungen in der BayBO ab 2025, insbesondere die Verfahrensfreiheit von privilegierten Freiflächen-PV-Anlagen   TOP 3 - Bebauungsplan "Rechberg Süd“: Verfahren nach § 215a BauGB, hier: Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg und Satzungsbeschluss   Beschluss: Abwägungsbeschluss Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg zur Kenntnis. Den vom IB Eder und der Verwaltung ausgearbeiteten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die notwendigen nachrichtlichen Ergänzungen sind in den Bebauungsplan einzuarbeiten.   Satzungsbeschluss Für den Bebauungsplan „Rechberg Süd“ wird der Satzungsbeschluss gemäß § 215a Abs. 1 BauGB, § 10 Abs. 1 BauGB inklusive der auf Grund des Abwägungsbeschlusses notwendigen Planänderungen gefasst. Der Marktgemeinderat Beratzhausen beschließt gemäß der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394) geändert worden ist, der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176) geändert worden ist, der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), das zuletzt durch § 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 257) geändert worden ist, des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgenden qualifizierten

Die Friedhofverwaltung informiert

Die Friedhofverwaltung weist darauf hin, dass es laut Friedhofsatzung der Gemeinde Beratzhausen nicht gestattet ist, Erinnerungsgegenstände an den Urnenstelenanlagen und am Urnenbaumgrabfeld dauerhaft abzustellen.   Grundsätzlich besteht Verständnis dafür, dass bepflanzte Schalen und Körbe sowie Herzen, Engelsfiguren usw. für die Angehörigen als sichtbare Zeichen der Trauer und des Gedenkens zur Friedhofkultur gehören.   Für Erdgräber ist es selbstverständlich, die letzte Ruhestätte der Verstorbenen auf diese Weise zu schmücken. Für pflegeleichte Bestattungsformen, wie Urnenanlagen und Baumgräber ist dies nur in eingeschränktem Maße gestattet. Selbstverständlich besteht am Tag der Beisetzung die Möglichkeit Blumen abzulegen. Blumen und Grablichter dürfen hier vor der Urnenwand bzw. beim Urnenbaumgrab niedergelegt werden.   Abgeblühter Blumenschmuck und abgebrannte Grablichter sind jedoch zeitnah zu entfernen. Es ist in der Vergangenheit vermehrt auf Kritik gestoßen, wenn verwelkte Blumen und übriggebliebene Erinnerungsgegenstände für längere Zeit stehen geblieben sind und sich angehäuft haben. Der Anblick ist eher unschön und stößt bei Angehörigen, die sich an die Vorgaben der Friedhofsatzung halten, auf Unverständnis.   Die Friedhofverwaltung bittet daher um Beachtung der Friedhofsatzung und wünscht sich ein einheitliches und ordentliches Erscheinungsbild der Urnenstelenanlage und der Urnenbaumgräber.   Sowohl Friedhofswärter als auch Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs sind berechtigt, Übriggebliebenes nach eigenem Ermessen zu entfernen.   Markt Beratzhausen Friedhofverwaltung

Hinweis aus der Finanzverwaltung

Am 01.01.2025 ist die bundesweite Reform der Grundsteuer in Kraft getreten. Der Fachbereich Finanzen wird in den nächsten Tagen die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Da die Grundsteuerreform neu ab 2025 greift und sich dadurch die Beträge ändern, könnten Fragen auftauchen.   Wichtige Hinweise hierzu: Die Berechnung der Grundsteuer basiert auf Ihrem Messbetragsbescheid vom Finanzamt. Die Gemeinde multipliziert diesen Betrag nur mit dem entsprechenden Hebesatz (x 3,5 bzw. x 3,8).  Die Gemeinde möchte nichts verlangen was ihr nicht zusteht. Sollte Ihnen der Betrag unstimmig vorkommen, prüfen Sie bitte kritisch ihren Messbetragsbescheid vom Finanzamt und ziehen Sie ggf. einen Steuerberater hinzu.  Bei Fragen zur Berechnung oder zum Messbetrag wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt (Telefonisch oder über das ELSTER Portal)   Allgemeine Hinweise: Grundsätzlich zieht jede Reform Verwerfungen von individuellen Be- und Entlastungen nach sich. Das hat aber nicht die Gemeinde zu verantworten, sondern die, die diese Reform durch ein Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht angestrebt haben. Zu beobachten ist in der Tendenz, dass „ältere Gebäude“ bisher weniger bezahlt haben. Neuere Gebäude werden dagegen teilweise entlastet. Am Ende zahlen alle Gebäude „das Gleiche“ entsprechend der Größe der jeweiligen Liegenschaft. Auch die Einstufung von Flurstücken im Bereich der Landwirtschaft führt zu Unterschieden. Aber auch das können Kommunen nicht beeinflussen – jedes Flurstück hat seine individuellen Vorgeschichten und Grundlagen. Grundsätzlich verbleibt die Grundsteuer nicht komplett bei der Gemeinde, denn ein größerer Anteil davon muss im Rahmen der Kreisumlage an den Landkreis Regensburg abgeführt werden.   Selbstverständlich steht Ihnen auch der Fachbereich Finanzen für Informationen zur Seite - auch wenn die oben beschriebenen individuellen Einflussmöglichkeiten gering sind. Sehen Sie es uns bitte nach, dass es aufgrund der Fülle der Bescheide zu Engpässen kommen kann.   Danke für Ihr Verständnis.   Matthias Beer 1. Bürgermeister  

Nächste öffentliche Sitzung des Bau-und Um-weltausschusses

Die nächste öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Montag, den 13.01.2025, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Zehentstadels statt.   Tagesordnung:   Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.12.2024, Nr. 1-9 Allgemeine Informationen Antrag auf Erweiterung einer Getreideerfassungsanlage am Grundstück Auf der Höh 1; hier: Getreidelagersilos Bauantrag auf Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung des Feuerwehrgerätehauses zu Wohnraum, Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum, Errichtung eines Anbaus, von Gauben und eines Carports Antrag auf Vorbescheid über Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Geräte und Heu auf der Fl.Nr. 389 Gem. Mausheim Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen; hier: jährliche Überprüfung der Ablösebeträge Straßen- und Wegerecht; Umstufung der FlNr. 1327 Gem. Mausheim, zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg - ausgebaut- Anfragen   Anschließend nicht öffentliche Sitzung.

Hinweis aus dem Rathaus – Öffnungszeiten über Weihnachten

Liebe Bürgerinnen und Bürger!   Wir machen Betriebsferien zwischen den Jahren.   Wir schließen das Rathaus an folgenden Tagen: Montag, 23. Dezember bis Dienstag, 31. Dezember 2024 An diesen Tagen bleiben das Rathaus, die Finanzverwaltung und die Bauabteilung geschlossen. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025 sind wir zu den bekannten Öffnungszeiten wieder für Sie da. Am 24.12.2024, Heiligabend und 31.12.2024, Silvester, bleibt der Wertstoffhof des Marktes geschlossen!   Das gesamte Team des Marktes Beratzhausen wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest mit viel Freude und glücklichen Stunden. Das Jahr 2025 soll Ihnen Erfolg und persönliches Wohlergehen bringen und das Glück, gesund zu sein!

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